Feuerwehrpläne
Feuerwehrpläne nach werden auch oft Feuerwehreinsatzpläne genannt, weil sie der Feuerwehr im Einsatz die Örtlichkeiten besser darstellt.
In diesen Plänen sind alle wichtigen Feuerwehrrelevanten Dinge, wie
- besondere Gefahren
- Feuerwehrzufahrten
- Lage Brandmeldeanlage
- Feuerwehraufzug
- Rettungsfenster
- Rettungswege
- Rauch- und Wärmeabzug
- Bedieneinrichtungen
- Strom
- Gas
- Fernwärme
- Löschwassereinspeisung
- Löschwasserentnahme
- u.v.m.
enthalten, daher kann die örtliche und ortsfremde Feuerwehr ihren Einsatz schneller und wirkungsvoller durchführen. Ob für ein Objekt Feuerwehrpläne gefordert werden, richtet sich nach dessen Lage, Art und Nutzung. Feuerwehrpläne müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden, d.h. der Betreiber des Objekts hat die Pläne mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen. Jede bauliche Änderung muss zu einer Überarbeitung der Pläne führen. In Deutschland wurde die DIN 14095 entwickelt, um Feuerwehrpläne zu vereinheitlichen, jedoch hat fast jede Stadt und jeder Landkreis zusätzliche eigene Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne, die es zu berücksichtigen gilt, um eine Freigabe zu erhalten. So werden z.B. zusätzliche Pläne wie
- Umgebungspläne,