Prüfung auf korrekte Bonitätseinstufung
Sicher über 90% aller Kreditnehmer besuchen die Bank erst dann, wenn die Entscheidung zum Kauf eines Eigentums oder zur Investition in Renovierung sowie Konsumkauf schon getroffen ist. Dadurch ist der Erfüllungswunsch schon so groß, dass ein schneller Kredit im Vordergrund steht, anstatt sich genauer über die Kosten zu informieren. Genau das gibt dem Berater die Möglichkeit, Ihnen nicht den Kredit anzubieten, der für Sie der kostengünstigste ist, sondern für die Bank das beste Geschäft darstellt. Leider stellt sich zumeist erst später heraus, dass genau das der Fehler war und der Konsument dadurch horrende Kosten und Zinsen an die Bank bezahlt.
Anhand von vielen Prüfungen konnten wir feststellen, dass die Informationspflichten vor Kreditabschluss im Kreditvertrag oftmals mangelhaft waren oder nicht richtig durchgeführt wurden.
Das könnte daher für Sie bedeuten, dass Sie Rückanforderungsansprüche gegen die Bank bezüglich Ihres Kreditvertrages haben. Je nach Kreditvariante (Hypothekar- oder Konsumkredit) können Forderungen in die Tausenden von Euros gehen.
Auch bei frühzeitiger Rückzahlung oder Umschuldung müsste der Konsument aliquot Bearbeitungsgebühren zurückerstattet bekommen. Dieses ist aber in den seltensten Fällen der Fall.
Gleiches zeichnet sich bei Fremdwährungskrediten ab (wie CHF Kredit oder Yen Finanzierung), da hierzu noch das Tilgungsrisiko des Tilgungsträgers schlagend wird.
Die Allgemeine Schadenshilfe Österreich prüft Ihre Unterlagen kostenfrei und unbürokratisch auf mögliche Forderungen.
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Informationspflichten vor Vertragsabschluss/Angaben im Kreditvertrag
Die Kreditgeberin/der Kreditgeber ist verpflichtet, bereits vor Vertragsabschluss kostenlose Informationen zur Verfügung zu stellen. Dafür steht ein verpflichtendes EU-Standardformular bereit (Europäische Standardinformationen für Kreditierungen nach dem Verbraucherkreditgesetz).
Folgende Informationen müssen (auch im Rahmen von Werbung) angegeben werden:
Gesamtkreditbetrag
Sollzinssatz
effektiver Zinssatz
Laufzeit
Gesamtbelastung (ausbezahlte Kreditsumme und Kosten)
Anhand dieser vorvertraglichen Informationen können Kreditangebote verglichen werden. Alle Kreditverträge müssen diese Informationen enthalten. Abgesehen davon enthält ein Kreditvertrag Angaben zu den Vertragspartnerinnen/Vertragspartnern, zur Kreditart, zur Anzahl, Höhe und zu Fälligkeitsterminen der Kreditraten (Rückzahlungsmodalitäten) und zu den notwendigen
Kreditsicherheiten
Liegenschaftskrediten
(wenn der Kredit mit einer Hypothek besichert ist oder dem Erwerb einer Liegenschaft dient) bestehen
darüber hinausgehende Informationspflichten
der Kreditgeberin/des Kreditgebers, die mit einem eigenen EU-Standardformular (
→ Europäisches Standardisiertes Merkblatt – ESIS-Merkblatt
) zu erteilen sind.
Das Verbraucherkreditgesetz gilt für Kreditverträge mit einem Gesamtkreditbetrag von mindestens 200 Euro. Auch Ratenkäufe sind erfasst. Ausgenommen sind u.a. Kredite, die innerhalb von drei Monaten zurückzuzahlen sind und für die nur geringe Kosten anfallen, z.B. Kreditkartengeschäfte.
Mit Entscheidung vom 13. Juni 2017 stellte der OGH fest, dass eine Zinsuntergrenze im Kreditvertrag ohne eine Obergrenze gesetzwidrig ist. Konsumentinnen/Konsumenten, die in der Vergangenheit zu viele Zinsen gezahlt haben, haben einen Rückzahlungsanspruch.
Maßnahmen des Kreditgebers
Folgende Maßnahmen sind seitens der Kreditgeberin/des Kreditgebers zu treffen:
Die Bank prüft in einer internen Bewertung die
Ausfallwahrscheinlichkeit
eines Kred