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Prüfung von Flüssiggasanlagen nach DGUV Vorschrift 79/80 für Gewerbe - BGG 935

Prüfung von Flüssiggasanlagen nach DGUV Vorschrift 79/80 für Gewerbe - BGG 935

2-jährige Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen nach BetrSichV/ DGUV V79/80 für Gewerbetreibende z. B.: - Bauwagen - Imbißwagen - Grillwagen für Hähnchen, o.ä. Auszug aus der DGUV Vorschrift 79/80 § 18 – Instandsetzen (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Verbrauchsanlagen nur durch von ihm beauftragte Personen instandgesetzt werden und dass für die Instandsetzung nur geeignete Ersatzteile und Hilfsmittel zur Verfügung gestellt und verwendet werden. (2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Teile von Verbrauchsanlagen, die Verschleiß und Alterung unterliegen, nach spätestens 8 Jahren ausgewechselt werden. Dies gilt nicht, wenn die ordnungsgemäße Beschaffenheit durch einen Sachkundigen bestätigt worden ist. § 33 – Flüssiggasanlagen /Flüssiggasverbrauchsanlagen (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Anlagen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 durch einen Sachkundigen wie folgt geprüft werden: vor der ersten Inbetriebnahme die zusammengebaute Anlage auf ordnungsgemäße Installation und Aufstellung sowie Dichtheit nach Instandsetzungsarbeiten, die die Betriebssicherheit beeinflussen können nach Veränderungen, die die Betriebssicherheit beeinflussen können nach Betriebsunterbrechungen von mehr als einem Jahr auf ordnungsgemäße Beschaffenheit Dichtheit Funktion Aufstellung (2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 genügt bei ortsveränderlichen Flüssiggasanlagen, die aus nicht mehr als einem Druckgasbehälter mit nicht mehr als 33 kg Füllgewicht betrieben werden, die Prüfung durch eine vom Unternehmer beauftragte Person unter der Voraussetzung, dass die Verbrauchsanlage aus geprüften Einzelteilen zusammengebaut ist. (3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Anlagen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 mit ortsfesten Verbrauchsanlagen wiederkehrend mindestens alle 4 Jahre durch eine befähigte Person auf Dichtheit ordnungsgemäße Beschaffenheit Funktion Aufstellung geprüft werden. Kürzere Prüffristen können erforderlich sein, wenn besondere Betriebsbedingungen vorliegen. Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung durch den Sachverständigen oder Sachkundigen bleiben hiervon unberührt. (4) Abweichend von Absatz 3 Sätze 1 und 2 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Anlagen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 mit ortsveränderlichen Verbrauchsanlagen wiederkehrend mindestens alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Kombikabel mit integrierten Ausgleichsleitungen (J)

Kombikabel mit integrierten Ausgleichsleitungen (J)

Kombikabel 6-pol. +PE, halogenfrei, 5x1,5mm² Cu + 2 x AGL Fe-CuNi(J) 0,75mm² - Verbindungskabel Meterware
Kombikabel mit integrierten Ausgleichsleitungen (J)

Kombikabel mit integrierten Ausgleichsleitungen (J)

Kombikabel 8-pol. +PE, halogenfrei, 5x1,5mm² Cu + 4 x AGL Fe-CuNi(J) 0,75mm² - Verbindungskabel Meterware
Kombikabel mit integrierten Ausgleichsleitungen (J)

Kombikabel mit integrierten Ausgleichsleitungen (J)

Kombikabel 24-pol. +PE, halogenfrei, 13x1,5mm² Cu + 12 x AGL Fe-CuNi(J) 0,75mm² - Verbindungskabel Meterware
Kombikabel mit integrierten Ausgleichsleitungen (J)

Kombikabel mit integrierten Ausgleichsleitungen (J)

Kombikabel 16-pol. +PE, halogenfrei, 9x1,5mm² Cu + 8 x AGL Fe-CuNi(J) 0,75mm² - Verbindungskabel Meterware
DRV 403/402-6

DRV 403/402-6

Druckminderer für Trinkwasser Einsatzbereich / Medien Druckminderer in Trinkwasserausführung, zur Druckreduzierung für Trinkwasserversorgungsanlagen. Die maximal zulässige Medientemperatur beträgt 75°C. Ausführung Die Druckminderer verfügen über eine Vordruckkompensation (Schwankungen des Vordrucks beeinflussen den Hinterdruck nicht) und austauschbare Ventilsitze; bei den kleineren Modellen (DRV 403-6, DN 15 bis DN 32) ist das komplette Reglerteil als Kartusche austauschbar, bei den größeren Modellen (DRV 402-6, DN 40 bis DN 65) lassen sich Membrane, Dichtungen und Ventilsitze einzeln auswechseln. Alle Ventile verfügen über beidseitige Manometeranschlüsse (für Hinterdruck, G 1/4"). Die Medienanschlüsse besitzen Außengewinde nach ISO 7. Die Verschraubungen mit Außengewindetüllen (Messing) gehören zum Lieferumfang (Tüllen mit G 3/8" Innengewinde, Löttüllen oder Pressfittinge auf Anfrage). Materialien Gehäuse aus Rotguss, Federhaube bis DN 32 aus glasfaserverstärktem Kunststoff, ab DN 40 aus Grauguss mit Schutzlackierung. Membrane und Dichtungen mit KTW+W270 für Trinkwasser, Innenteile aus Hostaform-C, Messing und Edelstahl. Die Baugrößen DN 10 bis DN 32 sind DVGW-zertifiziert und schallschutzgeprüft.