Ausbildung – Berufskraftfahrer C95/D95
Termine nach Vereinbarung ab 6 Personen in Ihrer Nähe!
Wir verfügen über genehmigte Kursräumlichkeiten in ganz Österreich und sind daher auch gerne bei Ihnen vor Ort!
Wer benötigt diese Ausbildung?
Für Berufskraftfahrer im Personenkraftverkehr mit Omnibussen, welche vor dem 10. September 2008 eine Lenkberechtigung
für die Klasse D bzw. Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr mit Lastkraftwagen, welche vor dem 10. September 2009 eine
Lenkberechtigung für die Klasse C erteilt wurde, gilt die Verpflichtung zum Mitführen eines Fahrerqualifizierungsnachweises
ab dem 10. September 2013 bzw. 10. September 2014. Für die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises durch die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) oder Bundespolizeidirektion ist nicht eine Prüfung zu
absolvieren, aber ein Nachweis über eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden vorzulegen. Die Weiterbildungen werden
durch vom Landeshauptmann ermächtigte Ausbildungsstätten durchgeführt.
Hinweis:
Um doppelte Kosten zu vermeiden, sollten Personen, denen der Fahrerqualifizierungsnachweis im Führerschein eingetragen wird, den Ablauf der Führerscheinbefristung und den Ablauf der Gültigkeitsdauer des Fahrerqualifizierungsnachweises so abstimmen, dass nur einmal ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss.
Termine nach Vereinbarung ab 6 Personen in Ihrer Nähe!
Wir verfügen über genehmigte Kursräumlichkeiten in ganz Österreich und sind daher auch gerne bei Ihnen vor Ort!
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005794&ShowPrintPreview=True
Unsere Modulaufteilung:
• Modul 1 Fahrsicherheit und Sicherheitstechnik 1a, 1b
• Modul 2 ECO-Training - Spritsparen (mit Praxisteil) 1c
• Modul 3 Arbeitsrecht und Verkehrsräume 1d
• Modul 4 (LKW) Ladungssicherung und LKW Vorschriften (mit Praxisteil) 2a, 2b
• Modul 4 (BUS) Personen-, Ladungssicherheit und Busvorschriften 1e, 1f, 2c, 3h
• Modul 5 Gesundheit und Sicherheitstraining 3a-f, 3g