Sachverständiger Gaswarntechnik
Als BDSH-geprüfte Sachverständige und Gutachter für Gaswarntechnik stehen wir Ihnen gerne bundesweit für alle Arten der Beurteilungen in Sachen stationäre Gaswarnanlagen zur Verfügung.
Hierbei kann es zum Beispiel um eine Zweitmeinung zu einem Prüfungsinstitut gehen. Dann prüfen wir deren Mängelliste und erstellen dazu ein Zweitgutachten. Damit ist es dann möglich in die Diskussion mit dem Prüfinstitut einzusteigen, um teure Maßnahmen anders gestalten zu können.
Manchmal kommt es aber auch vor, dass das Prüfinstitut einige wichtige Notwendigkeiten übersieht. Aber dann hat es den Vorteil, dass der nächste Prüfer dies nicht bemängeln kann und natürlich die Sicherheit erhöht wird.
Oder die aktuell festinstallierten Gaswarnanlage bedarf einer Beurteilung ob diese noch den aktuellen Normen und Regelwerken entspricht, da es bei Gaswarntechnik keinen Bestandschutz gibt. Auch dazu sind wir Ihnen gerne mit Rat und Tat behilflich.
Natürlich ist eine gängiges Einsatzgebiet das Beurteilen von Schadensfällen für Gerichte, Ermittlungsbehörden und Versicherungen. Da wir bereits einige Schadensfälle beurteilt haben, können wir Ihnen auch etwaige Schwachpunkte aufzeigen, welche im Falle eines Vorkommnisses ein Problem darstellen, auch wenn es nicht die Ursache war.
Auch gängig ist das ganze Landkreise überprüft haben wollen, ob alle Gaswarnanlage den aktuellen Vorgaben entsprechen und vielleicht auch die eine oder andere Gaswarnanlage unnötig ist oder noch fehlt.
Selbiges gibt es natürlich auch für Firmen mit verschiedenen Niederlassungen, wo jede einzelne Niederlassung anders agiert in Sachen Gaswarntechnik.
Oft wird aufgrund geänderter Normen gefordert die bestehende Positionierung vorhandener Messstellen zu überprüfen, um sogenannte „Todzonen“ zu vermeiden oder die seit 2016 geforderte “Sicherheitstakte” für Messstellen zu erstellen, was wir gerne mit unserer modernen Messtechnik für Sie übernehmen.
Der Bedarf für einen Sachverständigen für Gaswarntechnik ist sehr vielfältig und geht durch alle Branchen und Einsatzgebiete.
Auch wenn Sie schon viele Jahre eine Gaswarnanlage besitzen, so sollten Sie an die Änderungen der aktuellen Normen und Regelwerke denken, auch an die Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung, und regelmäßig prüfen lassen, ob Ihre ursprüngliche Ausführung in Sachen Gaswarntechnik noch den aktuellen Notwendigkeiten entspricht. Dies ist in jedem Fall kostengünstiger wie ein etwaiger Schaden und der danach folgenden Ursachenforschung.
Warten Sie nicht zu lange damit.