Desinfektor
Auf Anordnung von Amtsärzten/-ärztinnen führen Desinfektoren und Desinfektorinnen Desinfektions- und Entwesungsarbeiten bei meldepflichtigen Krankheiten durch.
In Schulen oder Obdachlosenunterkünften nehmen sie zum Beispiel Kontrollen auf Kopflausbefall, Ratten, Mäuse oder andere tierische Schädlinge vor. Sie reinigen Operations- und Intensiveinheiten in Krankenhäusern und führen in Pflegestationen, Labor- und Versuchseinheiten Desinfektionen durch, beispielsweise nach Kontamination mit Ausscheidungen, die schädliche Mikroorganismen oder Krankheitserreger enthalten. Außerdem erstellen sie Hygienepläne und Pläne zur Infektionsprävention und schreiben diese fort. Auch Beratungen über die Anwendung, Zulässigkeit und Konzentration von aufzubringenden Desinfektionsmitteln gehören zu ihrem Aufgabengebiet.
Desinfektoren und Desinfektorinnen arbeiten in Krankenhäusern und Kliniken, bei Gebäudereinigungsunternehmen oder im öffentlichenGesundheitsdienst beziehungsweise in Gewerbeaufsichtsämtern und Desinfektionsanstalten. Im Auftrag von öffentlichen Stellen oder auch von Privatkunden führen sie Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen in Großküchenanlagen, in der Pharma- und in der Lebensmittelindustrie, in Schulen, Schwimmbädern, Schlachthöfen, Tierunterkünften und anderen Einrichtungen oder auch in Privathaushalten durch.Dabei arbeiten sie vor allem in geschlossenen Räumen wie Kranken- und Funktionsräumen von Krankenhäusern, in Verkaufs- und Lagerräumen, Wohn- und anderen Räumen sowie in Abortanlagen. Je nach Auftrag fallen auch Desinfektionsmaßnahmen im Freien an, beispielsweise an Gewässern, Abwasseranlagen, Abfall-, Schutt- und Düngeplätzen.