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Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Wir stellen für Ihren Betrieb eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, bieten Ihnen eine umfassende Arbeitssicherheitsberatung und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Pflichten. Wir übernehmen für Sie Verantwortung, gestalten aktiv bei Ihnen vor Ort Ihr Arbeitsschutzmanagement, reduzieren Ihre Haftungsrisiken und schaffen die Voraussetzung für einen rechtskonformen Betrieb. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bieten wir Ihnen die notwendige fachliche und kompetente Betreuung bei der Erfüllung der Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz, der Unfallverhütung und bei allen Fragen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Neben der beratenden Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit leisten wir - soweit von Ihnen gewünscht - auch aktiv die Umsetzung notwendiger Maßnahmen bei Ihnen vor Ort. Bei den ersten Terminen erfolgt durch uns eine Bestandsaufnahme. Mit der Bestandsaufnahme wird in den Bereichen Arbeits- und Brandschutz Ihre Unternehmensorganisation und der Umsetzungsgrad der für Sie einschlägigen Rechtsvorschriften überprüft. Sie erhalten einen detaillierten Soll-Ist-Abgleich und Verbesserungsvorschläge, wie Sie künftig noch rechtssicherer arbeiten können. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV

Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV

Wir bringen Ihre Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV auf den aktuellen Stand oder erarbeiten diese bei Bedarf mit Ihnen gemeinsam auch vollständig neu. Die Gefährdungsbeurteilung ist das wichtigste Instrument im betrieblichen Arbeitsschutz. Deshalb ist jeder Unternehmer durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie durch weitere Vorschriften dazu verpflichtet, die Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter systematisch zu bewerten. Hierbei sind mögliche Gefährdungen zu ermitteln, deren Risiken für die Mitarbeiter fachkompetent zu beurteilen und die notwendigen Schutzmaßnahmen festzulegen. Wir unterstützen Sie bei der fach- und praxisgerechten Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Mit unseren übergreifenden branchen- und bereichsspezifischen Erfahrungen werden Sie insbesondere ... - Ihre gesetzlichen Pflichten gemäß ArbSchG, BetrSichV und GefStoffV erfüllen. - die Risiken (unter anderem auch die psychischen Belastungen) für Ihre Mitarbeiter fachkompetent beurteilt und die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt haben. - Ihre Mitarbeiter schützen und dadurch auch Fehlzeiten verringern. - bei Behördenbesuchen die richtigen Antworten parat haben. - die Verantwortungsträger in Ihrem Unternehmen durch unsere Fachleute entlasten. - die Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Änderungen sicherstellen. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Administrative Unterstützung

Administrative Unterstützung

Wir leisten für Sie Ihre gesamten Dokumentationspflichten und administrativen Aufgaben in Ihrem betrieblichen Abfallmanagement, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Nutzen Sie die Chance Ihre Arbeitsabläufe zu vereinfachen und konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft! Wir leisten für Sie Ihre gesamten Dokumentationspflichten und administrativen Aufgaben in Ihrem betrieblichen Abfallmanagement. Sie sparen Zeit und Geld, verringern Ihren internen Aufwand und haben jederzeit die Möglichkeit, alle aufbereiteten Daten/Informationen entsprechend Ihres unternehmensspezifischen Berichtswesens abzufragen. Wir prüfen Ihre Entsorgungsrechnungen bis ins letzte Detail. Dafür werden Ihre Entsorgerrechnungen direkt an unser Haus geschickt und wir leiten diese geprüft taggleich an Sie weiter. Außerdem können wir für Sie im Voraus Ihre Entsorgungsrechnungen begleichen und Sie erhalten von uns für Ihre gesamten Entsorgungsvorgänge nur noch eine Sammelrechnung im Monat. Um Sie zusätzlich zu entlasten, pflegen wir die Rechnungsdaten bei Bedarf auch in Ihrem unternehmenseigenen Softwaresystem (SAP etc.) ein. Wir nehmen Ihnen die komplette Korrespondenz bei Preissteigerungen, fehlerhaften Rechnungen und Reklamationen ab. Dadurch ermöglichen wir Ihnen nachhaltig geringere Entsorgungskosten. Versteckte und ungerechtfertigte Preiserhöhungen sind für Sie kein Thema mehr. Auf Grundlage Ihrer Abfallmanagementdaten erstellen wir für Ihr Managementsystem alle erforderlichen Berichte, Bilanzen und Statistiken. Wir übernehmen für Sie als Abfallerzeuger ebenso die verpflichtende Dokumentation gemäß GewAbfV. Für Ihr internes Berichtswesen können Sie bei uns nach Bedarf jederzeit alle notwendigen Informationen abrufen. Damit verringert sich auch Ihr interner Aufwand für die Vorbereitungen Ihrer Audits deutlich. Zusätzlich führen wir Ihr Register für die elektronische Nachweisführung. Dazu gehört natürlich auch die Überwachung und Pflege von Begleit- und Übernahmescheinen sowie Entsorgungs- und Sammelnachweisen. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie als Ihr zentraler Ansprechpartner insbesondere die Kommunikation mit Ihren Entsorgungsunternehmen, um zum Beispiel die Bestellung, den Abtransport beziehungsweise das Tauschen der Abfallcontainer zu veranlassen. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Prüfungen von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen

Prüfungen von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen

Wir stellen Ihnen eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen und führen die Überprüfungen in wiederkehrenden Abständen durch. Eine Experteninspektion von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen muss wiederkehrend in einem Abstand von maximal 12 Monaten vorgenommen werden. Die Durchführung einer solchen Überprüfung hat laut § 2 Abs. 6 der BetrSichV durch eine sachkundige Person mit entsprechenden Fachkenntnissen zu erfolgen. So lassen sich etwaige Mängel zeitnah erkennen und beheben. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Leitern und Tritte sowie Ihre Regalanlagen wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Sie gewährleisten damit eine vorschriftsgemäße Prüfung von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen für Ihr Unternehmen. Durch unsere Dienstleistung gewährleisten Sie insbesondere, dass ... - Ihre gewerblich genutzten Leitern und Tritte gemäß der DGUV Information 208-016 und der BetrSichV sowie Regalanlagen gemäß DGUV Regel 108-007‎ und DIN EN 15635 mindestens einmal jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. - die Prüfergebnisse dokumentiert und an den Leitern und Tritte sowie Regalanlagen Prüfplaketten visualisiert werden. - Ihre Mitarbeiter im sicherheitsgerechten Umgang geschult werden. - Sie Arbeitsunfälle so weit wie möglich verhindern. - Sie im Fall der Fälle eines Arbeitsunfalls eine ordnungsgemäße und regelmäßige Prüfungen lückenlos nachweisen können. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.