Das Hinweisgebersystem der Ehrhardt Partner Group
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regelungen und unserer Verhaltensgrundsätze, die Achtung der international anerkannten Menschenrechte und der Schutz der Umwelt haben bei der Ehrhardt Partner Group (EPG) oberste Priorität. Der Erfolg unserer Unternehmensgruppe basiert auf der entsprechenden Einhaltung von diesen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es für die EPG wichtig, von möglichem Fehlverhalten der eigenen Beschäftigten oder denen von Lieferanten und Dienstleistern zu erfahren und diese zu unterbinden. Um frühzeitig reagieren oder vorbeugen zu können, schließt dieses auch Verdachtsfälle und Hinweise auf Risiken für ein zukünftiges Fehlverhalten mit ein. Aus diesem Grund unterhalten die Gesellschaften der EPG das „Zentrale Aufklärungsbüro“ sowie ein zentrales vertrauliches Hinweisgebersystem. Mit diesem Hinweisgebersystem bieten wir zudem die Möglichkeit zur anonymen Abgabe von Hinweisen. Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme hinweisgebende Personen zu identifizieren, soweit unser Hinweisgebersystem nicht missbraucht wird. Die EPG toleriert keine Benachteiligungen von hinweisgebenden Personen sowie allen Personen, die zu Untersuchungen bei der EPG beitragen. Resultierende Untersuchungen werden von der EPG mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. In die Untersuchung involvierte Mitarbeiter der EPG werden zur diesbezüglichen Vertraulichkeit gesondert schriftlich verpflichtet. Die sich im Rahmen einer Untersuchung ergebenden Informationen werden mit absoluter Vertraulichkeit behandelt. Qualifizierte Mitarbeiter/innen des Zentralen Aufklärungsbüros prüfen unvoreingenommen und ergebnisoffen alle Hinweise auf Regelverstöße durch Beschäftigte, Lieferanten oder Dienstleister der EPG. Dabei gilt die Unschuldsvermutung, bis ein Verstoß nachgewiesen wurde. Im ersten Schritt erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, soweit der Hinweis nicht anonym abgegeben wurde. Anschließend bewerten die Mitarbeiter/innen des Zentralen Aufklärungsbüros Ihren Hinweis. Hierfür werden weitere Informationen, insbesondere von der hinweisgebenden Person (soweit nicht anonym), beschafft. Sollte sich anhand der Informationen ein Anfangsverdacht auf einen potentiellen Regelverstoß ergeben, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Aufgrund der hieraus folgenden Untersuchungsergebnisse sprechen die Mitarbeiter/innen des Zentralen Aufklärungsbüros im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionsempfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus Ihres Hinweises werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt. Dabei hängt die Bearbeitungszeit u.a. vom Gegenstand des Hinweises ab. In jedem Fall erhalten Sie (außer bei anonymen Hinweisen) innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung von uns, in der wir Sie über das Ergebnis oder den aktuellen Stand informieren.