Jahresabschluss und Steuererklärungen für Unternehmen
Für Kleingewerbetreibende erstellen wir Einnahme-Überschussrechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG.
Für eingetragene Kaufleute, Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG, Personengesellschaften wie OHG und GmbH & Co. KG erstellen wir Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse (Handels- und Steuerbilanzen, Gewinn-und Verlustrechnungen, Anhang, Lagebericht), Zwischenabschlüsse, Aufgabebilanzen und Liquidationsschlussbilanzen.
Wir bereiten alle Arten betrieblicher Steuererklärungen und Meldungen für Sie vor, insbesondere Körperschaftsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen, Kapitalertragsteueranmeldung, Einheitlich und gesonderte Feststellungserklärungen, OSS-Meldungen, Umsatzsteuer-Meldungen im EU-Ausland (über unsere Kooperationspartner), Meldungen zur Künstlersozialversicherung, Meldungen zum Transparenzregister und Meldungen nach Umwandlungsteuergesetz.
Dabei nutzen wir die gesetzlichen Wahlrechte und optimieren so Ihre Steuerlast.
Selbstverständlich übermitteln wir die Erklärungen und Abschlüsse elektronisch an Bundesanzeiger, Finanzamt und Kreditinstitute.
Wir prüfen die Steuerbescheide und vertreten Sie bei Abweichungen gegenüber den Finanzbehörden.
Außerdem unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung von Anträgen auf Fristverlängerung, Herabsetzung von Vorauszahlungen, Stundung, Vollstreckungsaufschub und vielem mehr!