Nockenschaltwerke
Nockenschaltwerke dienen vorwiegend der Endlagenüberwachung an Antriebssystemen mittels zwangsgetrennter Kontaktsätze, mit analogen oder digitalen Rückmeldesystemen.
Nockenschaltwerke kommen vorwiegend zur Endlagenüberwachung an Antriebseinrichtungen im Kranbau, z. B. an Seilwinden, Schwenk- und Hubwerken, zur Anwendung.
Soll die zu überwachende Weg- oder Winkelgröße noch zusätzlich als kontinuierliches elektrisches Signal ausgegeben werden, so besteht auch die Einbaumöglichkeit von analogen oder digitalen
Rückmeldesystemen.
Sie enthalten im robusten Übergehäuse der Schutzart IP 65 bis IP 68 je nach Anwendung entweder ein spielfreies oder spielarmes Getriebe zur Anpassung des Eingangswinkels an den Schalt- bzw. Geberwinkel.
Die hinter dem Getriebe angeordnete Nockenwelle ist vorbereitet zur Aufnahme von Nockenscheiben, im Regelfall zwei, jedoch ausrüstbar bis zu max. 10 Nocken.
Jede Schaltnockeneinheit enthält zwei Halbscheiben, die über Schneckentrieb mittels Schraubendreher gegeneinander im Schaltwinkel von ca. 10° bis max. 350° und um die Nockenwelle über 360° in der Schaltpunktlage verstellt werden können. Als Schalter werden zwangsgetrennte Kontaktsätze, ausgerüstet je mit einem Ruhe- und Arbeitskontakt, verwendet. Üblicherweise werden für Steuerzwecke in Schütz- und Relaisschaltung Silberkontaktsätze, zum Schalten elektronischer Halbleiterkomponenten nur Goldkontaktsätze verwendet.
Zur Stellungsrückmeldung können über Kupplung oder Getriebe an der Nockenwelle ein oder zwei Drehwinkelmessumformer, wahlweise mit analogem oder digitalem Ausgangssignal, betrieben werden.
Analoge Messsignale der potentiometrischen oder induktiven Drehwinkelmessumformer stehen in Form einer Strom- oder Spannungsänderung zur Verfügung.
Digitale Messsignale der optoelektronischen Encoder werden in Mess-Schritten entweder inkremental oder absolut codiert im Gray-Code, als CAN-Bus oder SSi-Schnittstelle ausgegeben. Weitere Daten der Drehwinkelmessumformer enthält unser Datenblatt.