Abscheiderprüfung
Hintergrund
Die Dr. Piehl CERT führt als erste Sachverständigenorganisation aus Schleswig-Holstein schon seit dem Jahr 2005 Prüfungen an Abscheidern durch – sogenannte Generalinspektionen.
Abscheider sind bauliche Anlagen, die im Sinne des Gewässerschutzes bestimmte Abwässer vorreinigen, so dass deren zulässige Einleitwerte in das öffentliche Abwassernetz eingehalten werden.
Handelt es sich um fetthaltiges Abwasser, z. B. aus Kantinen, Schlachtereien oder Restaurants, sind Fettabscheider im Einsatz. Ist das Abwasser benzin- oder dieselhaltig, z. B. von Tankstellen, werden Leichtflüssigkeitsabscheider eingebaut. Damit diese Abscheider funktionieren, ist u. a. deren mindestens fünfjährige Generalinspektion gesetzlich vorgeschrieben.
Im Rahmen der Generalinspektion führen wir folgende Prüfungen und Messungen durch:
Optischer Zustand der Anlage,
Ordnungsprüfung der Dokumentation, die der Anlagenbetreiber führen und zur Generalinspektion vorhalten muss,
Prüfung auf Mängel an der Abwasseranfallstelle,
Prüfung auf die Leistungsfähigkeit des Abscheiders (Bemessung),
Prüfung des nachgeschalteten Anschlusses (z. B. Rückstauschutz),
Prüfung der Unterhaltung des Abscheiders durch den Anlagenbetreiber (z. B. Betriebstagebuch, rechtskonforme Reinigungsintervalle),
Prüfung auf bauliche und technische Mängel,
Wasserdichtheitsprüfung der gesamten Abscheideranlage, inkl. Zu- und Ablauf mittels elektronischer Sonde.
Welche Verantwortung trägt der Eigentümer bzw. Betreiber des Abscheiders?
Der Abscheiderverantwortliche ist insbesondere zuständig für:
ordnungsgemäße Errichtung und den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage,
die Beauftragung einer Zustands- und Dichtheitsprüfung in den vorgeschriebenen Fristen,
das Vorhalten eines Nachweises über die durchgeführte Dichtheitsprüfung,
gegebenenfalls eine Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlage gemäß § 60 Abs. 2 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) innerhalb angemessener Fristen.
Diese Pflichten sind vergleichbar mit denen eines Kfz-Halters, der sein Fahrzeug ebenfalls ordnungsgemäß betreiben, regelmäßig prüfen lassen, die Prüfung nachweisen und das Fahrzeug entsprechend des Prüfbescheides ggf. reparieren lassen muss.