Immmobilienverkauf im Todesfall
Ein Todesfall bringt nicht nur Trauer mit sich, sondern auch viele nachfolgende organisatorische Aufgaben, die möglichst ohne Probleme zu bewältigen sein sollten.
Ein Todesfall in der Familie ist ein schwerer Schicksalsschlag. Selbstverständlich möchte man sich mit diesem Thema eher weniger auseinandersetzen, jedoch gehört der Tod genauso zur Gesellschaft wie das Leben. Ein Todesfall bringt nicht nur Trauer mit sich, sondern auch viele nachfolgende organisatorische Aufgaben, die möglichst ohne Probleme zu bewältigen sein sollten.
Viele Verstorbene hinterlassen ein Grundstück, ein Haus, eine Wohnung oder eine anderweitige Immobilie. Möglicherweise haben sich die Familienangehörigen bereits Gedanken darüber gemacht, wie es mit der Immobilie weitergehen soll – ob sie beispielsweise weiter vermietet oder verkauft werden soll. Auch in dieser Situation ist es ratsam, sich durch einen kompetenten Immobilienmakler beraten zu lassen. Falls Sie sich gerade in dieser Situation befinden und nicht weiter wissen, können wir Ihnen weiterhelfen. Wir, unser Team von Immobilien Schmidt München, möchten Ihnen in diesen schweren Stunden beiseite stehen.
WAS PASSIERT MIT DER IMMOBILIE?
Wir bei Immobilien Schmidt München bieten Ihnen für diese Situation ein maßgeschneidertes Beratungskonzept. Je nachdem, wie das Testament des Verstorbenen ausgelegt ist, geht die Immobilie als Erbe an die gesetzlich erbberechtigte Person über. Viele Erben entscheiden sich, die Immobilie des Angehörigen zu verkaufen oder zu vermieten. Für genau diesen Prozess haben wir unsere Experten.
Sollten Sie die Immobilie geerbt haben, ist es ratsam, dass Sie sich um einen Erbschein kümmern, den Sie sich am besten beim Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen ausstellen lassen. Mit diesem Erbschein ist der Immobilienverkauf ohne Probleme möglich.
SPEKULATIONSSTEUER BEIM HAUSVERKAUF – WAS SIE BEACHTEN MÜSSEN
Spekulationssteuer fällt dann an, wenn ein Haus innerhalb von weniger als zehn Jahren nach dessen Erwerb verkauft werden soll. Sollte der Erblasser die Immobilie vor über 10 Jahren erworben haben, fällt keine Spekulaktionssteuer an. Wichtig ist, dass Sie wissen, wann der Erblasser das Haus erworben hat. Häufig handelt es sich bei einer geerbten Immobilie um einen längeren Zeitraum als zehn Jahre, so dass Sie die Immobilie verkaufen können ohne eine Steuer auf den erzielten Gewinn zu zahlen.
IMMOBILIEN SCHMIDT MÜNCHEN UNTERSTÜTZT SIE BEIM IMMOBILIENVERKAUF
Wenn Sie eine geerbte Immobilie gerne verkaufen möchten, stehen wir, Immobilien Schmidt München, Ihnen vertrauensvoll und diskret zur Verfügung. Nachdem alle notwendigen Formalitäten in Bezug auf die Erbschaft geklärt wurden, werden wir mit Ihnen gemeinsam den Verkehrswert der Immobilie ermitteln. Hierfür orientieren wir uns an den neuesten Standards. Das Ergebnis der Verkehrswertermittlung bestimmt letztlich den Kaufpreis. Wir werden ein professionelles Expose anfertigen und uns um alle nötigen Unterlagen wie Energieausweis, Grundbuchauszug oder Baulastenverzeichnis kümmern. Unser Team von Immobilien Schmidt München organisiert in Absprache mit Ihnen Besichtigungen und selektiert potenzielle Käufer. Sollten wir gemeinsam den Käufer Ihrer Immobilie gefunden haben, werden wir mit dem Kaufinteressenten einen Notartermin vereinbaren und alle weiteren Schritte veranlassen.