Exportkisten – Produktvielfalt mit Perspektive
Definition Exportkiste/Exportkisten:
Für die Exportkiste/Exportkisten gibt es keine DIN-Norm oder Euro-Norm. Deshalb kann man Exportkiste/Exportkisten als Kistenverpackungen definieren, die für den Export bestimmt sind.
Einteilung der Exportkisten entsprechend der Versandart:
Exportkisten für LKW-Versand
Exportkisten für den LKW Transport werden nach Bedarf in sämtlichen Größen gefertigt. Bei Übergrößen bedarf es einem Tieflader und gegebenenfalls Sondergenehmigungen, falls zulässige Breiten und Höhen überschritten werden.
Exportkisten für Bahn-Versand
Klassische Bahnkiste mit umlaufenden Ringleisten, die das Verzurren im Waagen ermöglichten. Auch hier wir heutzutage fast nur noch mit Containern gearbeitet, so dass die klassische Bahnkiste nun von uns für Dauerkisten verwendet wird.
Exportkisten für Luftfracht
Exportkisten für die Luftfracht richten sich nach dem Platz im Flugzeug. Hier war die Antonow-225 das größte Transportflugzeug. Große Kisten müssen in reine Frachtmaschinen, kleinere haben auch in Passagiermagienen Platz.
Exportkisten für Seefracht
Exportkisten für die Seefracht werden, wenn möglich, so gefertigt, dass die Kisten dann noch in einen Container passt. Ansonsten muss die Kiste auf ein Flatrack. Der klassische Kistenversand im Bauch eines Schiffes existiert so nicht mehr.
Exportkisten für Container
Exportkiste im Container fachgerecht verstaut. Das Containerstauen bieten wir als zusätzliche Leistung an oder wird von den Speditionen im Hafen durchgeführt.
Exportkisten für Gefahrgut
Gefahrgutkiste bauartgeprüft (mit BAM Nummer). Wir haben geprüfte Gefahrgutkisten am Lager oder entwickeln diese mit unseren Kunden zusammen, sollte es keine passende Größe geben. Allerdings ist das Prüfverfahren bei der BAM Zeit- und Kostenintensiv.
Wir verpacken Ihre Güter für den Transport:
• nach Ihren Vorgaben
• nach Vorgaben Ihrer Kunden
• gemäss Ländereinfuhrbestimmungen
• nach unserer EDV-Berechnung
Programmbeschreibung als PDF herunterladen
• entsprechend den
HPE-Richtlinien
ausgestattet mit:
• Spezialpapieren
• Spezialfolien
• extra Deckelabdichtung
• Polstermaterialien
• mit Pflanzenschutzzeugnis für bestimmte Länder (eigentlich nicht mehr nötig, IPPC-Stempel auf den Verpackungen besagt das Selbe).