Jobcenterumzug
Jobcenterumzug und Umzug für Leistungsberechtigte. Wir helfen Ihnen Ihre Rechte in Anspruch zu nehmen und rechnen nach erfolgtem Umzug direkt mit der zuständigen Behörde ab. Ihr Umzug mit Komfort.
Haben Sie von dem für Sie zuständigen Amt eine Aufforderung eine neue Wohnung zu suchen erhalten, oder müssen Sie aus anderen Gründe einen Umzug vollziehen, welcher von der Behörde genehmigt wurde, muss die Behörde alle anfallenden Kosten im Zusammenhang mit dem Jobcenterumzug übernehmen.
Folgende Gründe erklären eine Kostenübernahme durch das Amt:
- Kündigung der bisherigen Wohnung durch den Vermieter
- Familienzuwachs
- Neuer Arbeitsplatz an einem anderen Wohnort
- Veränderte Lebenssituation durch Heirat, Trennung oder Scheidung
- Unbewohnbarkeit der bisherigen Wohnung
- Schicksalsschlag
- Krankheit
Kann ein Umzug nicht eigenständig realisiert werden, müssen die Kosten eines professionellen Umzugsunternehmen von der Behörde getragen werden.
Wichtig: Kein Umzug ohne vorherige Zustimmung des Jobcenters, sonst werden die Kosten für Ihren Umzug möglicherweise nicht übernommen!
Wir beraten Sie gerne zum Umzug und helfen Ihnen das Antragsformular auszufüllen.
Fragen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an. Das Angebot erhalten Sie von uns in der Regel am gleichen Tag per E-Mail.