Brandschutzlüftungsklappen
Brandschutzlüftungsklappen
Lüftungsleitungen in Gebäuden mit mehr als zwei Vollgeschossen und Lüftungsleitungen, die Brandabschnitte überbrücken, müssen so hergestellt sein, dass Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse oder Brandabschnitte übertragen werden können. Das verlangen die Vorschriften der Landesbauordnungen.
Dieses Schutzziel wird durch den Einsatz von Brandschutzklappen erreicht. Im Brandfall schließen die Brandschutzklappen über Brandfrüherkennungssysteme automatisch. Die Ausbreitung von Feuer und Rauch durch Lüftungsleitungen in angrenzende Brandabschnitte wird so effizient verhindert.
Instandhaltung
Neuanlagen
Wartung und Prüfung von Brandschutzlüftungsklappen
Brandschutzlüftungsklappen sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen.
Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an Brandschutzlüftungsklappen fachgerecht durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden.
Die Prüfung muss alle brandschutztechnischen Elemente der Anlagen einbeziehen.
Der Betreiber ist verpflichtet, regelmäßig, aber mindestens einmal pro Jahr, eine fachgerechte Prüfung gem. Herstellervorgaben durchführen zu lassen. Bedingung dafür sind zwei fehlerfreie Prüfungen im Abstand von 6 Monaten.
Eine Funktionsprüfung der Anlagen muss betreiberseitig monatlich durchgeführt werden. Das kann auch auf einen Fachbetrieb übertragen wie z. B. PROTEC-24 werden.
Die Durchführung der Wartung und Prüfung darf nur von ausgebildeten sachkundigen Personen ausgeführt werden.
Die Brandschutzlüftungsklappen sind in die regelmäßige Reinigung der Lüftungsanlage einzubeziehen.
Alle Wartungen und Prüfungen müssen verpflichtend schriftlich dokumentiert und vom Betreiber dokumentarisch nachgewiesen werden können, z. B. durch Prüfberichte oder ein Prüfbuch.
Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutzlüftungsklappe, den Bestimmungen der jeweiligen Zulassung, technischer Regeln, wie z.B. den VSR-Prüfrichtlinien sowie unter Berücksichtigung der EN 13306, DIN 31051 und EN 15423.
Leistungen von PROTEC-24
zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal
Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen
Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden
Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs
proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen
vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der