Einsteckschlösser
Das am häufigsten eingesetzte Schloss, um eine Tür geschlossen zu halten oder Unberechtigte am Öffnen einer Tür zu hindern, ist das Einsteckschloss. Ein solches Schloss wird in eine dafür vorgesehene Aussparung im Türblatt eingesetzt und hat daher seinen Namen. Trotz der scheinbar einfachen Funktion gibt es eine Vielzahl von Einsteckschlössern, die sich je nach Sicherheitsanforderung und Verwendung unterscheiden.
Einsteckschlösser sind genormt nach DIN 18251 und werden in folgende 5 Klassen unterschieden:
Klasse 1
Buntbart- oder Badschlösser für leichte Innentüren
Klasse 2
Buntbart-, Zuhaltungs-, Bad- oder Zylinderschloss für Innentüren
Klasse 3
Zylinderschloss für Wohnungsabschlusstüren und öffentliche Bauten (Objektschloss)
Klasse 4
Zylinderschloss für Objekttüren mit Einbruchhemmung (Behördenschloss)
Klasse 5
Zylinderschloss mit erhöhter Einbruchhemmung
Verwendung
Einsteckschlösser werden in Stumpftüren, Falztüren, Rohrrahmentüren eingesetzt, zum Beispiel in Zimmertüren, Bad- und WC-Türen, Wohnungseingangstüren, Hauseingangstüren, Feuerschutztüren (FH), Fluchttüren, Glastüren, Schiebetüren, Pendeltüren oder Strahlenschutztüren.
Unsere Einsteckschlösser werden gefertigt von:
Einbruchschutz
Im Auftrag der Zentralen Geschäftsstelle der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) gibt das Bayerische Landeskriminalamt, Sachgebiet 513 Prävention heraus.
Eine Liste mit geprüften und zertifizierten einbruchshemmenden Einsteckschlössern finden Sie hier.