Baken
Warnbaken für jeden Anwendungsbereich finden Sie bei Absperrtechnik24. Je nach Bedarf können Sie zwischen flexiblen Baken, Klappbaken oder Sicherheitsbaken wählen. Um zu entscheiden, welche Warnbake die Richtige für Ihren Einsatzzweck ist, haben wir für Sie im Folgenden die wesentlichen Informationen zusammengetragen.
Warnbaken im Rahmen der StVO
Warn- oder auch Leitbaken werden in der Straßenverkehrsordnung (StVO) unter der VZ-Nummer 605 geführt. Gemäß §43 StVO gehören Warnbaken zu den Verkehrseinrichtungen. Sie regeln beispielsweise den Verkehr bei Absperrungen von Baustellen und stehen dabei über den allgemeinen Verkehrsregeln.
Welche Ausführungen an Warnbaken gibt es?
Sicherheitsbaken sind der Klassiker unter den Leitbaken. Die rot-weiße Folie hat eine Standardgröße von 1000 x 250 mm. Die Montage erfolgt über das Einsetzen in eine passende Fußplatte. Sicherheitsbaken weisen oftmals die Qualitätskennzeichnung „TL-geprüft“ auf. Diese TL-Leitbaken überzeugen nicht nur durch ihre Langlebigkeit, sondern bieten zusätzlich noch einen erhöhten Sicherheitsstandard. Denn im Falle eines Unfalles treten mitunter enorme Kräfte auf. Lose Teile können zu wahren Geschossen werden und Menschenleben gefährden. TL-geprüfte Sicherheitsbaken verringern dieses Risiko erheblich. Bei der Verwendung von TL-Leitbaken ist die Verwendung des richtigen Zubehörs zu beachten. Nicht jede Sicherheitsbake passt zu jeder TL-geprüften Fußplatte. Auch bei der Wahl der Bakenleuchte muss auf die Kompatibilität der Systeme geachtet werden. Bei uns im Shop gibt es hierfür bereits fertig zusammengestellte Komplett-Sets. Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.
Die praktischen Klappbaken kommen überall dort zum Einsatz, wo es schnell gehen muss. Dank des robusten Klappmechanismus sind sie in Windeseile aufgestellt und lassen sich auch ebenso schnell wieder abbauen. Zudem sind Klappbaken während des Transportes besonders platzsparend.
Flexible Baken werden oft genutzt um sie auf Leitschwellen oder auf einem Leitbord zu montieren. Gerade im Bereich von Ein- oder Ausfädelungsstreifen auf Autobahnen kommen flexible Baken zum Einsatz. Ebenso können diese Warnbaken auch auf Bauzäunen montiert werden.
Welche Reflexionsklasse wird benötigt?
Um die richtige Aufstellung von Warnbaken zu gewährleisten sind einige Dinge zu beachten. Alle Warnbaken sind mit einer rot-weißen, retroreflektierenden Folie ausgestattet. Je nach Einsatzgebiet ist allerdings eine andere Reflexklasse erforderlich. Handelt es sich um eine Absperrung auf innerörtlichen Nebenstraßen ist die Reflexfolie der Klasse RA 1 ausreichend. Auf stärker befahrenen Straßen oder gar auf Bundesstraßen und Autobahnen ist eine Leitbake mit einer Reflexfolie der Klasse RA 2 erforderlich.
Wie werden Warnbaken richtig aufgestellt?
Eine weitere Unterscheidung bei dem Verkehrszeichenbild ist, ob die Warnbake linksweisend oder rechtsweisend ist. Linksweisende Warnbaken führen den Verkehr an der linken Seite vorbei, rechtsweisende auf der rechten Seite. Die Rückseite dieser Baken ist einheitlich weiß um den entgegenkommenden Verkehr nicht zu irritieren. Bei Absperrungen ohne Gegenverkehr kann der Einsatz von Wendebaken sinnvoll sein. Wird nämlich eine Baustelle umgestaltet, wodurch sich die Verkehrsführung ändert, kann eine zuvor linksweisende Leitbake durch einfaches Drehen zu einer rechtsweisenden Bake werden. Die richtige Aufstellung der Leitbaken wird oftmals unterteilt in Quer- und Längsabsperrungen. So wird der Verkehr in einem Bogen um die Gefahrenstelle herumgeführt. Zu Anfang und zum Schluss der Absperrung steht die Querabsperrung. Die Leitbaken der Querabsperrung sind grundsätzlich mit einem gelben Bakenlicht ausgestattet. Rote Lichter sind hier unzulässig. Das Bakenlicht sollte als Dauerlicht eingestellt werden und nicht als Blinklicht. Auf Autobahnen kann eine Aufbaulichtanlage mit richtungsweisendem Dauerlicht verwendet werden, bei dem die Bakenlichter der einzelnen Warnbaken nacheinander aufleuchten. Die Aufstellung der Längsabsperrung erfolgt zwischen den beiden Querabsperrungen. Sie trennt den Fahrbereich und den Arbeitsbereich. Zum einen muss sie gewährleisten, dass der Verkehr gut fließt und nicht in die Gefahrenzone gerät, zum anderen muss aber auch der Arbeitsbereich vor den fahrenden Autos geschützt werden. Hierbei sind Sicherheitsabstände der Fahrzeuge zu den Baken von mindestens 25 cm und von der Bake zum Arbeitsbereich von mindestens 30 cm innerorts und 50 cm außerorts einzuplanen.