Gefährdungsbeurteilung
Durch die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element im betrieblichen Arbeitsschutz sollen vorausschauend Gefährdungen erkannt und abgestellt werden bevor sie zur Gefahr/Gesundheitsgefahr werden.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden alle Tätigkeiten und Arbeitsabläufe im Betrieb betrachtet. Dazu gehören auch Tätigkeiten wie Wartung, Instandhaltung und Reparatur. Auch eine evtl. Einbeziehung und Koordination von Fremdfirmen, Beschäftigten, Praktikanten usw. muss dabei beachtet werden.
Prozessschritte bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung:
+ Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
+ Ermitteln der Gefährdungen
+ Beurteilen der Gefährdungen
+ Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen (Stand der Technik)
+ Durchführung der Maßnahmen
+ Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen
+ Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung
Das Arbeitsschutzgesetz (§ 6 ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren.