Gleiswaagen
Die Gleiswaage ist vorgesehen zur Verwägung von Gleisfahrzeugen und berechnet nach den Vorschriften der Deutschen Bundesbahn UIC 71, Eichfähigkeit der Handelsklasse III.
Bei einer Größe von 14,0 (2 x 7,0 m) bestehend die Gleiswaage aus zwei Stahlbetonfertigteil-Waagenbrücken und einer Waagengrube, bemessen und bewehrt nach den Lastangaben nach UIC 71, Betongüte C 45/55, mit 4 Anschluss-Schienen.
Verschiedene Wägebereiche sind möglich. Fahrbahnkrümmungen und Steigungen können statisch und wägetechnisch berücksichtigt werden, Belastung nach WIC 71.
Auf Wunsch ist die Gleiswaage lieferbar mit Computer und Software für Lieferscheinausdrucke sowie Datenaufbereitung für Statistik- und Rechnungszwecke.
Kombinierte Gleiswaage und Straßenfahrzeugwaage
Diese Bodenwaage ist in elektromechanischer, eichfähiger Ausführung vorgesehen zur Verwägung von Gleisfahrzeugen und berechnet nach den Vorschriften der Deutschen Bundesbahn UIC 71, Eichfähigkeit der Handelsklasse III, ausgeführt als kombinierte Verbundgleis- und Straßenfahrzeugwaage mit 2 Einzelbrücken und eingebauten Rillenschienen (z.B. Ph 37, ebenerdig eingebaut, auch quer überfahrbar).
Die Waagen besteht aus 2 Stahlbeton-Fertigteil-Fahrbahnplatten, 2 komplette Satz Montageplatten, 2 komplette Satz Brückenfesselungen, 4 Anschlussschienen, 6 Spaltbrücken und 1 Fertigteilfundament.
Verschiedene Wägebereiche sind möglich. Fahrbahnkrümmungen und Steigungen können statisch und wägetechnisch berücksichtigt werden, Belastung nach WIC 71.
Auf Wunsch ist die Kombinationswaage aus Gleiswaage und Straßenfahrzeugwaage auch mit Computer und Software für Lieferscheinausdrucke sowie Datenaufbereitung für Statistik- und Rechnungszwecke lieferbar.