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Bearbeitung von Metall- und Kunststoffteilen

Bearbeitung von Metall- und Kunststoffteilen

Die Fornara AG ist Ihr kompetenter Partner für die präzise Bearbeitung von Metall- und Kunststoffteilen. Mit jahrzehntelanger Erfahrung und modernster Technologie bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die höchsten Qualitätsstandards entsprechen. Unser engagiertes Team aus Fachleuten gewährleistet eine effiziente und termingerechte Umsetzung Ihrer Projekte. Egal, ob Sie Einzelteile oder Serienproduktionen benötigen, wir setzen auf innovative Verfahren und eine sorgfältige Planung, um Ihre Anforderungen optimal zu erfüllen. Vertrauen Sie auf die Fornara AG, wenn es um die Bearbeitung von Metall- und Kunststoffteilen geht. Wir stehen für Qualität, Zuverlässigkeit und Kundenzufriedenheit. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihre Ideen in die Realität umsetzen können. Optimieren Sie Ihre Projekte mit der Expertise der Fornara AG – Ihrem Spezialisten für Metall- und Kunststoffbearbeitung!
Holzbau, Fensterbau, Fassadenbau, Innenausbau

Holzbau, Fensterbau, Fassadenbau, Innenausbau

Davos Platz Davos Klosters Bergbahnen AG, Davos Platz Künzli Holz AG, Davos Dorf Holzbau, Fensterbau, Fassadenbau, Innenausbau Lenzerheide, Graubünden
Glastüren nach Mass inkl. filigraner Aluminiumzarge

Glastüren nach Mass inkl. filigraner Aluminiumzarge

Glastüren nach Mass inkl. filigraner Aluminiumzarge l Glas 8 mm ESG Klarglas, Satinato oder Motiv
6.5x8x183 mm Filzstreifen

6.5x8x183 mm Filzstreifen

Filzstreifen, Marke: MTO Artikelnummer: 6.5x8x183 mm Breite: 168 mm Innendurchmesser: 0.001 mm Außendurchmesser: 0 mm Breite Innenring (BI): 8 mm
Amtliche Vermessungen

Amtliche Vermessungen

Als wichtiger Bestandteil des Grundbuches informiert die amtliche Vermessung über Lage, Form und Inhalt der Grundstücke. Die amtlich beglaubigten Originalpläne werden laufend aktualisiert und dienen als unentbehrliche Grundlage bei der Projektierung und Prüfung von Bauvorhaben. Unser Nachführungsgebiet umfasst folgende Gemeinden mit den zuständigen Sachbearbeitern: Balgach (Flurin Kressig) Buchs (Urs Bless) Diepoldsau (Hansruedi Eggenberger) Eichberg (Peter Bötschi) Gams (Martin Lenherr) Grabs (Urs Bless) Altstätten (Peter Bötschi) Marbach (Peter Bötschi) Nesslau (Martin Lenherr) Oberriet (Hansruedi Eggenberger) Rebstein (Peter Bötschi) Rüthi (Nicolas Rothenberger) Sennwald (Martin Lenherr) Sevelen (Urs Bless) Wildhaus-Alt St. Johann (Martin Lenherr) Grenzmutation, -rekonstruktion und Gebäudeaufnahmen Grenzmutation Möchten Sie ein Grundstück aufteilen oder den bestehenden Grenzverlauf ändern, können Sie dies beim Grundbuchamt veranlassen. Gerne beraten wir Sie und machen einen Vorschlag, damit Sie Ihr Grundstück nach Ihren Vorstellungen mutieren können. Ablauf: Entgegennahme des Auftrages durch das Grundbuchamt in der Gemeinde, wo Ihre Parzelle liegt Absprache mit Grundeigentümer Vermessung und setzen der neuen Grenzzeichen Berechnung der Grenzpunkte, Flächenberechnung Nachführung aller Planwerke, Register und EDV-Daten Erstellung der Mutationsakten mit Messurkunde Grundeigentümer unterzeichnet Messurkunde auf dem Grundbuchamt Kosten: Die Kosten für die Vermessung eines Grundstückes richten sich nach der Honorarordnung HO 33, welche vom Regierungsrat des Kantons St. Gallen in Kraft gesetzt wurde. Dieser Tarif ist für den Geometer verbindlich. Eine detaillierte Kostenrechnung wird jeweils der Rechnung beigelegt. Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag. Richtwert: Aufteilung eines Grundstückes in 2 Parzellen: ca. CHF 1600.- Grenzrekonstruktion Grenzpunkte sind durch Marksteine, Bolzen oder Röhren im Boden versichert. Durch Bauarbeiten können diese beschädigt oder ganz entfernt werden. Anhand von EDV Daten und modernsten Vermessungsgeräten lässt sich jeder Grenzpunkt zentimetergenau an seinem ursprünglichen Ort rekonstruieren. Das Abstecken und Neusetzen der Grenzpunkte darf nur durch den Geometer ausgeführt werden. Die Kosten für eine Rekonstruktion trägt im Normalfall der Verursacher. Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag. Gebäudeaufnahmen Gebäude werden ebenfalls im Grundbuchplan dargestellt. Dies ist als Grundlage für Übersichtspläne, Karten oder das Einmessen von Leitungen wichtig. Neubauten, Anbauten oder Abbrüche werden uns vom Grundbuchamt gemeldet. Ablauf: Auftrag des Grundbuchamtes, üblicherweise nach einer Schätzung Einmessung und Aufnahme des Gebäudes Auswertung der Aufnahmedaten Nachführung aller Planwerke, Register und EDV-Daten Kosten: Gemäss HO 33 (unter Grenzmutation beschrieben), die Anzahl der Gebäudeecken ist massgebend. Richtwert: Neubau Wohnhaus: ca. CHF 800.- Amtliche Vermessung Amtliche Vermessung Amtliche Vermessung Amtliche Vermessung Amtliche Vermessung
Spiegel

Spiegel

Ein Spiegel ist eine reflektierende Fläche – glatt genug, dass reflektiertes Licht nach dem Reflexionsgesetz seine Parallelität behält und somit ein Abbild entstehen kann. Die Rauheit der Spiegelfläche muss dafür kleiner sein als etwa die halbe Wellenlänge des Lichts. Eine rauere weiße Fläche remittiert ebenfalls alles Licht, jedoch wird dieses hierbei ungeordnet in alle Richtungen gestreut. Die bekanntesten ebenen Spiegel im Haushalt sind die Garderoben- und Badezimmerspiegel. Sie bestehen heute aus einer hinten mit Aluminium beschichteten Glasplatte (Floatglas, weil besonders planparallel). Früher verwendete man Silber. Die Metallschicht ist hinten durch eine Lackschicht vor Oxidation geschützt. Wir führen Spiegel in verschiedenen Varianten und Farben. Klare oder Silber-Spiegel in 2,3,4,5,6,8mm dicke und mit diversen Oberflächen, glatt oder rau. Bronce und grau spiegel in 3,4,6mm Farbgläser matt oder glatt mit Spiegelbeschichtung in verschiedenen Farben
naben

naben

Kerbzahnnaben mit DIN 5481 Innenverzahnung in diversen Größen DIN 5481 7x8 DIN 5481 8x10 DIN 5481 10x12 DIN 5481 12x14 DIN 5481 15x17 DIN 5481 17x20 DIN 5481 21x24 DIN 5481 26x30 DIN 5481 30x34 DIN 5481 36x40 DIN 5481 40x44 DIN 5481 45x50 DIN 5481 50x55