Die folgenden Leitfragen sollen Ihnen bei der Beurteilung helfen, inwieweit der ANÜ-Vertrag eine passende Vertragsform sein kann, die Kernpunkte der Arbeitnehmerüberlassung zu überdenken, um dann die richtigen Vorkehrungen zu treffen. Es handelt sich um typische und wichtige Fragen, die regelmäßig im Vorfeld einer Vertragsentscheidung zu klären sind. Die Leitfragen bieten Anhaltspunkte für eine erste grobe Einordnung, sie ersetzen jedoch keinesfalls die genaue rechtliche und tatsächliche Prüfung im Einzelfall.
Ist es Ziel der Arbeitnehmerüberlassung, den Aufwand für die Personalauswahl zu reduzieren, Fachpersonal zu suchen, wird intern keine Stelle genehmigt, oder sollen Produktionsspitzen abgedeckt werden?
Soll die Arbeitskraft auf ihre fachlichen wie persönlichen Fähigkeiten hin „getestet“ werden, um sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt im Unternehmen einzustellen?
Soll die Arbeitskraft in den Betrieb eingegliedert werden?
Soll die Arbeitskraft Ihren Weisungen unterliegen?
Verfügt der Verleihbetrieb über eine Erlaubnispflicht gemäß § 1 AÜG?
Wie lange wird die Arbeitskraft voraussichtlich benötigt – sind 18 Monate ausreichend?
Beträgt die Unterbrechungszeit der Arbeitskraft mehr als drei Monate bei einem erneuten Einsatz?
Gibt es einen Tarifvertrag der Einsatzbranche?
Ist in dem Tarifvertrag eine längere Überlassungszeitdauer als 18 Monate vereinbart?
Hat man sich für ANÜ entschieden – lautet der Vertrag auch so?
Bei einer Beschäftigung von mehr als 18 Monaten – liegt eine tarifliche Sondervorschrift vor?