Psychische Belastungen und Gefährdungen sind nicht immer im beruflichen Alltag erkennbar und sichtbar. Durch eine anonyme Mitarbeiterbefragung mit ausgewählten Fragen und wissenschaftlich fundierter Auswertung lässt sich die Gefährdung durch psychische Belastung in Unternehmen adäquat beurteilen.
Laut Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber in der Pflicht, die mit der Arbeit der Beschäftigten verbundenen Gefährdungen durch eine Beurteilung zu ermitteln und erforderliche Maßnahmen abzuleiten. Jeder Angestellte hat das Recht auf sichere Arbeitsbedingungen und eine sichere Arbeitsumgebung zum Schutz seiner Gesundheit, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Nach § 5 und § 6 des Arbeitsschutzgesetzes soll dies mittels einer Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber oder anderes Fachpersonal sichergestellt und schriftlich dokumentiert werden.
Gefährdungsanalyse
Um eine Beurteilung durchführen zu können, müssen zunächst die möglichen Gefährdungen im Unternehmen analysiert und aufgeführt werden. Seit Ende 2013 zählt neben physischen Gefährdungen, der Beschaffenheit der Arbeitsumgebung und der Arbeitsmittel oder einer unzureichenden Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten auch psychische Belastung bei der Arbeit zu den möglichen Gefährdungen.
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