Anerkannter Sachverständiger für Schallschutz (Schallgutachter)
Schallgutachten / Lärmgutachten für Ihren Bauantrag und im Rahmen von Bauleitplanung: Industrie- und Gewerbeanlagen nach TA Lärm; Verkehrslärm nach 16. BImSchV; Windkraftanlagen nach Interimsverfahren DIN 9613; Sportanlagen nach 18. BImSchV; Freizeitanlagen nach LAI-Freizeitlärmerlass; Außengastronomie nach LAI-Freizeitlärmerlass; Schießanlagen unter Kaliber 20 mm nach VDI 3745; Städtebauliche Planung nach DIN 18005; Lärmminderungskonzepte nach DIN 4109; Lärm-Kontingentierung nach DIN 45691; Messungen nach DIN 45641; Unterstützung bei Ihrer Lärmaktionsplanung nach § 47 BImschG