Zu unseren Aufgabenfeldern gehören die Verwaltung von Sondereigentum, die Hausverwaltung und die Vermietung. Auch im Hinblick auf den Immobilienverkauf stellen wir Ansprechpartner dar.
Sehr gerne möchten wir uns bei Ihnen als Sondereigentumsverwalter mit unseren Leistungen vorstellen.
Wir sind ein familiengeführtes Unternehmen, mit unserem Hauptsitz in Grünwald. Mit einem verwalteten Immobilien-Portfolio von über 500 Einzelobjekten am Standort Bayern spezialisieren wir uns auf eine vollumfängliche und kompetente Vertretung des Eigentümers in allen Angelegenheiten seiner Immobilien.
Zu unseren Leistungen als Verwalter gehören folgende Tätigkeiten:
- Der Abschluss von vermieterorientierten Mietverträgen, sowie die
Wahrnehmung und Vertretung aller Rechte und Pflichten des Auftraggebers
aus dem Mietvertrag;
- Laufende Überwachung der Mieteingänge durch Konteneinsicht
- Ausfertigung von Mahnungen, Mahnbescheiden und bei Bedarf Kündigungen;
- Die jährliche Abrechnung der Mietnebenkosten, wie Betriebs- und Heizkosten,
mit dem Mieter, entsprechend den Vereinbarungen aus dem Mietvertrag,
spätestens jedoch zum Jahresende;
- Prüfung bestehender Mietverhältnisse und Erfassung von
Optimierungsmöglichkeiten;
- Die Anpassung der Vorauszahlungen des Mieters für die Mietnebenkosten
entsprechend den Vereinbarungen aus dem Mietvertrag;
- Kommunikation mit Mietern, Behörden, etc.;
- Die Berücksichtigung von Grundsteuererhöhungen, soweit dem Verwalter eine
Kopie des Grundsteuerbescheides vom Auftraggeber übersandt wird;
- Kontrolle der Immobilie auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und Hinweise an
den Mieter und Vermieter, sowie Veranlassung von Maßnahmen zur Erhaltung
der Immobilie und der Hausordnung im Interesse des Auftraggebers;
- Protokollierte Abnahme der Immobilie bei Beendigung des Mietverhältnisses;
- Protokollierte Übergabe der Immobilie an den neuen Mieter;
- Bei Wunsch Berichterstattung zur Wert- und Renditeentwicklung der Immobilie
an den Auftraggeber;
- Regelmäßige Berichterstattung und Informationsaustausch (Reporting);
- Veranlassung und Überwachung von notwendigen Schönheitsreparaturen,
sowie die Einleitung von Instandsetzungsarbeiten nach Abstimmung mit dem
Eigentümer;
- Bei Bedarf Anlegen von Kautionskonten sowie Abrechnung der Mietkaution
nach Auszug des Mieters;