Ihr zuverlässiger Partner in der Beratung zum Brand- und Explosionsschutz
Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
Treffen von Maßnahmen zur Risikominderung und höherer Sicherheit
Ihr zuverlässiger Partner in der Beratung zum Brand- und Explosionsschutz
Durch die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU sowie die mit der Gefahrenstoffverordnung in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung umgesetzte Richtlinie 1999/92/EG Atex-137 ergeben sich für den Anlagenbetreiber im Hinblick auf den Explosionsschutz grundlegende Aufgaben:
Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
Treffen von Maßnahmen zur Risikominderung und höherer Sicherheit
Beurteilung der Explosionsgefahren in ihrer Gesamtheit unter Einbeziehung von Zündgefahren durch nicht elektrische Betriebsmittel
Dokumentation der durchgeführten Betrachtungen in Form von einem Ex-Schutz-Dokument
Geprüfte Sachverständige unterstützen Sie bei der rechtskonformen Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung und stehen Ihnen in allen Fragen der Sicherheit, und Wirtschaftlichkeit zur Seite.
Prüfungen
Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind nach § 15 und 16 BetrSichV vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung sowie wiederkehrend alle 1-3-6 Jahre durch eine befähigte Person zu prüfen. Ggf. sind vom Betreiber kürzere Prüffristen auf Grundlage der Erkenntnisse einer sicherheitstechnischen Bewertung zu ermitteln. Die Ergebnisse der Prüfungen sind aufzuzeichnen und am Betriebsort aufzubewahren.