Lässt sich die Lösemittelmenge nicht begrenzen bzw. eine zündfähige Atmosphäre nicht vermeiden, reicht die Berücksichtigung der DIN EN 1539 nicht mehr aus. Über eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt man die notwendigen Informationen, um eine Einteilung in Zone 0 bis 2 vornehmen zu können.
Mit Festlegung der Sicherheitszone lässt sich die Explosionsschutzmaßnahme ableiten. Im Bereich der Wärmeprozesstechnik haben sich bewährt: Sekundärer Explosionsschutz: Durch Ausschluss von heißen Oberflächen und anderen Zündquellen erzielt man einen Explosionsschutz mittels einer indirekten Temperierung. Primärer Explosionsschutz: Durch Reduzierung des Sauerstoffgehalts < 3% wird eine Zündung ausgeschlossen.
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