Im Zuge der Umsetzung des geplanten Atomausstieges ist ein umfangreicher Ausbau der erneuerbaren Energien erforderlich.
Der Windenergie kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Die durch Windenergieanlagen (WEA) verursachten Geräuschimmissionen sind ein häufig strittiges Thema zwischen Betreibern, Herstellern und Anwohnern.
Durch Schallmessungen nach den aktuell geltenden Regelwerken können wir als unabhängige Gutachter zu einer Objektivierung der Situation beitragen.
Oftmals werden nach Inbetriebnahme neuer WEA von den zuständigen Behörden Abnahmemessungen gefordert, um die im Genehmigungsverfahren vorgelegten Prognoseberechnungen zu verifizieren. Vielfach wird hierbei nicht der Nachweis der Einhaltung der Anforderungen der TA Lärm am maßgeblichen Immissionsort, sondern der Nachweis des Schallleistungspegels der WEA in Anlehnung an die FGW-Richtlinien gefordert.
Dazu sind unter Anderem Messungen mit einem Grenzflächenmikrofon sowie die Erhebung der Windgeschwindigkeit in 10 m Höhe erforderlich.
Modernste und amtlich geeichte Messgeräte ermöglichen uns detaillierte Bestandsaufnahmen.
Hier sind wir Spezialisten:
Schallmessungen an WEA zur Bestimmung von Beurteilungspegeln an maßgeblichen Immissionsorten oder Ersatzmessorten gemäß TA Lärm
Bestimmung des Schallleistungspegels von WEA in Anlehnung an die Technischen Richtlinien für Windenergieanlagen, Teil 1: Bestimmung der Schallemissionswerte der Fördergesellschaft Windenergie (FGW-Richtlinie) und DIN EN 61400-11 Teil 11
Erstellung von Prognoseberechnungen und der erforderlichen Gutachten im Rahmen des Genehmigungsprozesses.
Wir sind amtlich bekanntgegebene Messstelle nach §26 Bundesimmissionsschutzgesetz für die Ermittlung von Geräuschen (Emissionen und Immissionen)
Behaglichkeitsmessun