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Sachverständigenprüfungen von Alarmierungsanlagen

Sachverständigenprüfungen von Alarmierungsanlagen

Baurechtliche Prüfung von Alarmierungsanlagen in baulichen Anlagen Die Prüfung der Alarmierungsanlagen (ELA/SAA) wird entsprechend den Muster-Prüfgrundsätzen der IS-Argebau durchgeführt. Anhand der Genehmigungsunterlagen und der weiteren bereitzustellenden Unterlagen werden die Anforderungen an die Alarmierungsanlage ermittelt. Anschließend wird die Übereinstimmung der Ausführung der Alarmierungsanlage mit den bauordnungsrechtlichen Anforderungen geprüft. Bei der Beurteilung des Anlagenzustands werden die zum Errichtungszeitpunkt gültigen baurechtlichen Anforderungen und normativen Vorgaben zugrunde gelegt.
Sachverständigenprüfungen von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

Sachverständigenprüfungen von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in baulichen Anlagen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sollen bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung für eine ausreichende Beleuchtungsstärke und Orientierung sorgen, damit anwesende Personen das Gebäude sicher bis zur öffentlichen Verkehrsfläche verlassen können. Abhängig von der Art und Nutzung der baulichen Anlage werden in Verordnungen bzw. Richtlinien der Einsatz von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gefordert und der Umfang beschrieben. Darüber hinaus kann im Rahmen des Baugenehmigungsprozesses Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gestellt werden. Die Prüfung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage (SIBEL) wird entsprechend den Muster-Prüfgrundsätzen der IS-Argebau durchgeführt. Anhand der Genehmigungsunterlagen und der weiteren bereitzustellenden Unterlagen werden die Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung ermittelt. Anschließend wird die Übereinstimmung der Ausführung der Sicherheitsbeleuchtung mit den bauordnungsrechtlichen Anforderungen geprüft. Bei der Beurteilung des Anlagenzustands werden die zum Errichtungszeitpunkt gültigen baurechtlichen Anforderungen und normativen Vorgaben zugrunde gelegt.
Sachverständigenprüfungen von Notstromanlagen

Sachverständigenprüfungen von Notstromanlagen

Sicherheitsstromversorgungsanlagen (SSV, NEA) in baulichen Anlagen Sicherheitsstromversorgungsanlagen sollen bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung den Betrieb der sicherheitstechnischen Einrichtungen durch Bereitstellung der elektrischen Energie sicherstellen. Abhängig von der Art und Nutzung der baulichen Anlage werden in Verordnungen bzw. Richtlinien der Einsatz von Sicherheitsstromversorgungsanlagen gefordert und die zu versorgenden Anlagen beschrieben. Darüber hinaus kann im Rahmen des Baugenehmigungsprozesses Anforderungen an Sicherheitsstromversorgungsanlagen gestellt werden. Die Prüfung der Sicherheitsstromversorgungsanlage (SSV) wird entsprechend den Muster-Prüfgrundsätzen der IS-Argebau durchgeführt. Anhand der Genehmigungsunterlagen und der weiteren bereitzustellenden Unterlagen werden die Anforderungen an die Sicherheitsstromversorgung ermittelt. Anschließend wird die Übereinstimmung der Ausführung der Sicherheitsstromversorgung mit den bauordnungsrechtlichen Anforderungen geprüft. Bei der Beurteilung des Anlagenzustands werden die zum Errichtungszeitpunkt gültigen baurechtlichen Anforderungen und normativen Vorgaben zugrunde gelegt.
Sachverständigenprüfungen von Blitzschutzanlagen

Sachverständigenprüfungen von Blitzschutzanlagen

Blitzschutzanlagen in baulichen Anlagen Gemäß Bauordnung der Bundesländer sind in baulichen Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen. Im Rahmen des Baugenehmigungsprozesses können Anforderungen an eine Blitzschutzanlage für die bauliche Anlage gestellt werden. Heutzutage kann man für die Errichtung und den Betrieb von Blitzschutzanlagen die DIN EN 62305 (VDE 0185-305) als allgemein anerkannte Regel der Technik heranziehen.
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