Sachverständigenprüfungen von elektrischen Anlagen
Elektrische Anlagen in baulichen Anlagen
Die elektrische Anlage stellt das Grundgerüst des Gebäudes bezüglich der elektrischen Energieversorgung dar. Gemäß Energiewirtschaftsgesetz §49 sind Energieanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind hierbei (vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften) zu beachten. Bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität wird bei Anwendung der VDE-Vorschriften vermutet, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.
Die baurechtliche Prüfung von elektrischen Anlagen (ELT) wird gemäß der entsprechenden Landesvorschrift durchgeführt.
Anhand der Genehmigungsunterlagen und der weiteren bereitzustellenden Unterlagen werden die Anforderungen an die elektrische Anlage ermittelt. Anschließend wird die Übereinstimmung der Ausführung der elektrischen Anlagen mit den bauordnungsrechtlichen Anforderungen geprüft.
Bei der Beurteilung des Anlagenzustands werden die zum Errichtungszeitpunkt gültigen baurechtlichen Anforderungen und normativen Vorgaben zugrunde gelegt.