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Sachverständigen-Prüfung von Rauch und Wärmeabzugsanlagen gem. Prüfverordnung

Sachverständigen-Prüfung von Rauch und Wärmeabzugsanlagen gem. Prüfverordnung

Bauordnungsrechtliche Prüfungen von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen: - Planprüfungen - Baubegleitende Prüfungen - Erstprüfungen vor Inbetriebnahme - Wiederkehrende Prüfungen - Nachprüfungen Gemäß der jeweiligen Prüfverordnungen der Bundesländer (z.B. TPrüfV Hessen) müssen in bestimmten Sonderbauten die baurechtlich geforderten technischen Anlagen hinsichtlich der Wirksamkeit und Betriebssicherheit, in einigen Bundesländern auch das bestimmungsgemäße Zusammenwirken der Anlagen, durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige (Prüfsachverständige) geprüft werden. Die Prüfungen nach Baurecht sind: - vor Nutzungsaufnahme der baulichen Anlage - unverzüglich nach wesentlicher Änderung der baulichen Anlage - unverzüglich nach wesentlicher Änderung der technischen Anlage sowie - innerhalb einer vorgegebenen Frist (Wiederkehrende Prüfungen, je nach Anlage und Bundesland 1-6 Jahre) durchführen zu lassen.
Sachverständigen-Prüfung von CO-Warnanlagen gem. Prüfverordnung

Sachverständigen-Prüfung von CO-Warnanlagen gem. Prüfverordnung

Bauordnungsrechtliche Prüfungen von CO-Warnanlagen: - Planprüfungen - Baubegleitende Prüfungen - Erstprüfungen vor Inbetriebnahme - Wiederkehrende Prüfungen - Nachprüfungen Gemäß der jeweiligen Prüfverordnungen der Bundesländer (z.B. TPrüfV Hessen) müssen in bestimmten Sonderbauten die baurechtlich geforderten technischen Anlagen hinsichtlich der Wirksamkeit und Betriebssicherheit, in einigen Bundesländern auch das bestimmungsgemäße Zusammenwirken der Anlagen, durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige (Prüfsachverständige) geprüft werden. Die Prüfungen nach Baurecht sind: - vor Nutzungsaufnahme der baulichen Anlage - unverzüglich nach wesentlicher Änderung der baulichen Anlage - unverzüglich nach wesentlicher Änderung der technischen Anlage sowie - innerhalb einer vorgegebenen Frist (Wiederkehrende Prüfungen, je nach Anlage und Bundesland 1-3 Jahre) durchführen zu lassen.
Sachverständigenprüfungen von elektrischen Anlagen

Sachverständigenprüfungen von elektrischen Anlagen

Elektrische Anlagen in baulichen Anlagen Die elektrische Anlage stellt das Grundgerüst des Gebäudes bezüglich der elektrischen Energieversorgung dar. Gemäß Energiewirtschaftsgesetz §49 sind Energieanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind hierbei (vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften) zu beachten. Bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität wird bei Anwendung der VDE-Vorschriften vermutet, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Die baurechtliche Prüfung von elektrischen Anlagen (ELT) wird gemäß der entsprechenden Landesvorschrift durchgeführt. Anhand der Genehmigungsunterlagen und der weiteren bereitzustellenden Unterlagen werden die Anforderungen an die elektrische Anlage ermittelt. Anschließend wird die Übereinstimmung der Ausführung der elektrischen Anlagen mit den bauordnungsrechtlichen Anforderungen geprüft. Bei der Beurteilung des Anlagenzustands werden die zum Errichtungszeitpunkt gültigen baurechtlichen Anforderungen und normativen Vorgaben zugrunde gelegt.
Sachverständigenprüfungen von Alarmierungsanlagen

Sachverständigenprüfungen von Alarmierungsanlagen

Baurechtliche Prüfung von Alarmierungsanlagen in baulichen Anlagen Die Prüfung der Alarmierungsanlagen (ELA/SAA) wird entsprechend den Muster-Prüfgrundsätzen der IS-Argebau durchgeführt. Anhand der Genehmigungsunterlagen und der weiteren bereitzustellenden Unterlagen werden die Anforderungen an die Alarmierungsanlage ermittelt. Anschließend wird die Übereinstimmung der Ausführung der Alarmierungsanlage mit den bauordnungsrechtlichen Anforderungen geprüft. Bei der Beurteilung des Anlagenzustands werden die zum Errichtungszeitpunkt gültigen baurechtlichen Anforderungen und normativen Vorgaben zugrunde gelegt.
Sachverständigenprüfungen von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

Sachverständigenprüfungen von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in baulichen Anlagen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sollen bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung für eine ausreichende Beleuchtungsstärke und Orientierung sorgen, damit anwesende Personen das Gebäude sicher bis zur öffentlichen Verkehrsfläche verlassen können. Abhängig von der Art und Nutzung der baulichen Anlage werden in Verordnungen bzw. Richtlinien der Einsatz von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gefordert und der Umfang beschrieben. Darüber hinaus kann im Rahmen des Baugenehmigungsprozesses Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gestellt werden. Die Prüfung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage (SIBEL) wird entsprechend den Muster-Prüfgrundsätzen der IS-Argebau durchgeführt. Anhand der Genehmigungsunterlagen und der weiteren bereitzustellenden Unterlagen werden die Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung ermittelt. Anschließend wird die Übereinstimmung der Ausführung der Sicherheitsbeleuchtung mit den bauordnungsrechtlichen Anforderungen geprüft. Bei der Beurteilung des Anlagenzustands werden die zum Errichtungszeitpunkt gültigen baurechtlichen Anforderungen und normativen Vorgaben zugrunde gelegt.
Sachverständigenprüfungen von Notstromanlagen

Sachverständigenprüfungen von Notstromanlagen

Sicherheitsstromversorgungsanlagen (SSV, NEA) in baulichen Anlagen Sicherheitsstromversorgungsanlagen sollen bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung den Betrieb der sicherheitstechnischen Einrichtungen durch Bereitstellung der elektrischen Energie sicherstellen. Abhängig von der Art und Nutzung der baulichen Anlage werden in Verordnungen bzw. Richtlinien der Einsatz von Sicherheitsstromversorgungsanlagen gefordert und die zu versorgenden Anlagen beschrieben. Darüber hinaus kann im Rahmen des Baugenehmigungsprozesses Anforderungen an Sicherheitsstromversorgungsanlagen gestellt werden. Die Prüfung der Sicherheitsstromversorgungsanlage (SSV) wird entsprechend den Muster-Prüfgrundsätzen der IS-Argebau durchgeführt. Anhand der Genehmigungsunterlagen und der weiteren bereitzustellenden Unterlagen werden die Anforderungen an die Sicherheitsstromversorgung ermittelt. Anschließend wird die Übereinstimmung der Ausführung der Sicherheitsstromversorgung mit den bauordnungsrechtlichen Anforderungen geprüft. Bei der Beurteilung des Anlagenzustands werden die zum Errichtungszeitpunkt gültigen baurechtlichen Anforderungen und normativen Vorgaben zugrunde gelegt.
Sachverständigenprüfungen von Blitzschutzanlagen

Sachverständigenprüfungen von Blitzschutzanlagen

Blitzschutzanlagen in baulichen Anlagen Gemäß Bauordnung der Bundesländer sind in baulichen Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen. Im Rahmen des Baugenehmigungsprozesses können Anforderungen an eine Blitzschutzanlage für die bauliche Anlage gestellt werden. Heutzutage kann man für die Errichtung und den Betrieb von Blitzschutzanlagen die DIN EN 62305 (VDE 0185-305) als allgemein anerkannte Regel der Technik heranziehen.