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Ist Pseudomonas aeruginosa gefährlich?
Kommt es z.B. bei der Hygiene-Erstinspektion nach VDI/DVGW 6023 oder einer Erstuntersuchung der Trinkwasseranlage zu einem Nachweis von Pseudomonas aeruginosa ist ein schnelles Handeln zwingend erforderlich.
Der Grenzwert für Pseudomonas aeruginosa wird in der Trinkwasserverordnung mit 0KBE/100ml angegeben, er darf unter keinen Umständen vorkommen.
Dieses Bakterium führt zu lebensgefährlichen Entzündungen der menschlichen Schleimhäute und enormen Wundheilungsstörungen, da es eine nachgewiesene Antibiotikaresistenz besitzt.
Wie gelangt Pseudomonas aeruginosa in mein Trinkwasser?
Sowohl in Neuinstallationen, als auch im Rahmen erfolgter Sanierungen kann der Eintrag durch Pseudomonas aeruginosa erfolgen, denn dieses Bakterium ist auch als sogenannter „Pfützenkeim“ bekannt, welcher meist in Oberflächengewässern und dem Erdreich vorkommt. Der Eintrag erfolgt durch unsachgemäße Installation der einzelnen Komponenten einer Trinkwasseranlage oder Missachtung der Hygiene im Umgang mit Bauteilen. Die Kontamination erfolgt in den meisten Fällen durch eine externe Eintragung.
Wie kann Kontamination mit Pseudomonas aeruginosa behoben werden?
Eine lokale oder systemische Kontamination ist ohne ausreichende Anlagenprüfungen, intensiver und regelmäßiger Spülungen, sowie die teilweise mehrfache Reinigung & Desinfektion der Trinkwasser-Installation nicht mehr kontrollierbar, wodurch es schnell zum Austausch großer Teilbereiche der Anlage kommen wird. Nach aktuellen Erfahrungen wird neben der mechanischen und chemischen Sanierung auch die Option der thermischen Desinfektion der Trinkwasser-Installation vermehrt angewendet.
Gibt es ein Worst-Case-Szenario bei einer Kontamination mit Pseudomonas im Trinkwasser?
Im schlimmsten Fall muss manchmal sogar die Erneuerung einzelner Anlagenbereiche wie Wasserleitungen, Druckerhöhungsanlagen, Ausdehnungsgefäße und Armaturen bis zur Neuinstallation der gesamten Trinkwasserinstallation in Betracht gezogen werden, wenn ein vermehrtes Wachstum trotz aller ergriffenen Maßnahmen erneut auftritt.
Zögern Sie nicht und lassen Sie sich umgehend über Ihre Möglichkeiten der Maßnahmen zur effektiven Gefahrenabwehr beraten.