Der Keine Sorgen Winterdienst
Die Freuden des Winters bringen für Hauseigentümer auch gesetzliche Verpflichtungen mit sich. Kommt es zu Unfällen auf nicht geräumten Flächen, haftet der Eigentümer. Übertragen Sie uns Ihre Pflichten in Sachen Schneeräumung und genießen Sie den Schneefall im Winter.
Wir beobachten für Sie laufend das Wetter und planen den optimalen Einsatzablauf. Mit dem jeweils passenden Fahrzeug räumen wir vom kleinesten Gehsteig bis zum größten Firmenareal, unter anderem Parkplätze, Gehsteige, Tiefgaragen, Innenhöfe, Hauszugänge, Müllplätze, Bahnhöfe, Haltestellen...
Im Zuge der Räumung erfolgt eine gleichzeitige Streuung, mit Streusplitt. Am Ende der Saison wird der ausgebrachte Streusplitt von uns, ohne Zusatzkosten, mit eigenen Kehrmaschinen entfernt und anschließend fachgerecht entsorgt.
Die vertragliche Leistung des Winterdienstes:
-Zuverlässige maschinelle und/oder manuelle Schneeräumung
-Betreuung 7 Tage pro Woche auch an Feiertagen während der gesetzlichen Zeiten von 6:00 – 22:00 Uhr
-Günstige Saisonpauschale
-Saisonlaufzeit jeweils 01.November bis 31. März
-Splittstreuung
-Winterdienst nach §93, Abs.1 StVo inkl. Haftungsübernahme
-Je nach Wetterlage mehrmals tägliche Durchführung der Schneeräumarbeiten im Intervall von etwa 4 Stunden ohne Aufforderung Ihrerseits
-Personal- und Maschinenbereitschaft rund um die Uhr
-Endkehrung und Entsorgung des aufgebrachten Streumaterials am Saisonende
Begehung:
Uns liegen die Wünsche unserer Kunden sehr am Herzen. Um uns einen umfassenden Eindruck Ihrer Liegenschaft zu verschaffen, bieten wir gerne eine Begehung vor Ort an, bei der alle Details zum Winterdienst geklärt werden können.
Kostenpflichtige Zusatzleistungen:*
-Räumintervall 2-3 Stunden
-24 Stunden Betreuung
-Salzstreuung oder Aufbringung von alternativen Auftaumitteln
-Ausdehnung des Leistungszeitraums
-Tauwetterkontrolle
●) nicht bei jeder Liegenschaft möglich fragen Sie diesbezüglich unser Büro