Zertifizierte Datenträgervernichtung
Wir löschen ihre Daten oder vernichten ihre Datenträger rückstandslos, sodass die Daten nicht mehr wiederhergestellt werden können.
Unsere Mitarbeiter werden laufend technisch und datenschutzrechtlich geschult und halten die Bestimmungen des BDSG ein. Die Vernichtung Ihrer Daten / Datenträger erfolgt streng nach DIN- und ISO-Vorgaben (DIN 66399, ISO 9001:2015, ISO 27001).
Die Datenträgervernichtung findet bei uns in der Firma statt, kann aber, sofern technisch notwendig, an unsere zertifizierten Partnerbetriebe übertragen werden. Ihre Daten / Datenträger werden nicht an Subunternehmer vergeben. In der Regel führt unser eigenes Personal die Datenträgervernichtung durch. Sämtliche Schritte werden sachverständig überwacht. Im Nachgang wird ein Vernichtungszertifikat durch unseren Dipl.-SV für Informationstechnologie rechtskonform ausgestellt.
Die datenschutzkonforme Entsorgung der Daten bestätigen wir unseren Kunden per E-Mail oder als Urkunde schriftlich, nachdem das gelöschte oder geschredderte Material zu einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb transportiert wurde. Der Fachbetrieb zerlegt, recycelt oder verwertet die Datenträger nach Vorgaben des ElektroG. Auch dieser Prozess wird vom Entsorgungsfachbetrieb nach DIN- und ISO-Normen durchgeführt, sodass eine lückenlose Kette im Sinne ihrer IT- Sicherheit gewährleistet bleibt. Fachbetriebe bieten oftmals auch einen Videonachweis an, der die vollständige physikalische Zerstörung des Datenträgers nachweisbar belegt.
DAS MACHEN WIR:
Wir löschen ihre Daten oder vernichten ihre Datenträger rückstandslos, sodass die Daten nicht mehr ausgelesen oder wiederhergestellt werden können. Danach erfolgt die ISO / DIN konforme Entsorgung durch einen Spezial-Entsorgungsbetrieb.
Im Sinne eines ressourcenschonenden Umgangs mit unserer Umwelt und in Übereinstimmung mit zahlreichen Gesetzen des Umweltschutzes, ist es unser zentrales Anliegen, IT-Ressourcen so lange wie möglich nutzbar zu erhalten. Bei Datenträgern ist das jedoch nicht immer realisierbar, weshalb wir bei allen Medien mit nachfolgender Indikation zu einer physikalischen Zerstörung raten, denn die Sicherheit Ihrer sensiblen Daten hat in der Regel Vorrang vor umweltrechtlichen Belangen.
Wenn eine vollständige Datenlöschung nicht garantiert werden kann.
Wenn es datenschutz- oder sicherheitsrechtliche Auflagen erfordern.
STRENG GEHEIM, GEHEIM, VS-VERTRAULICH, VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
Bei defekten und fehlerhaften Datenträgern
DATENLÖSCHUNG & DATENVERNICHTUNG:
Die Datenträgervernichtung oder das Schreddern der gespeicherten Daten ist heutzutage ein zentraler und wesentlicher Bestandteil moderner Datenverwaltung. –
Sie beginnt mit der Datenerfassung, Datenspeicherung auf magnetischen oder elektronischen Datenträgern (Disketten, Magnetbändern, ID-Karten …) und endet mit der Datenvernichtung. Maßgebliche Rechtsgrundlage zum fachgerechten Umgang mit Datenträgern jeder Art sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Grundsätzlich gilt: Wer Daten für gewerbliche Zwecke erfasst, speichert und verwaltet, muss auch für deren fachgerechte Löschung Sorge tragen. Auch für Privatpersonen, Kleinbetriebe oder Selbstständige ist die rückstandsfreie Löschung ihrer Daten oder Datenträger dringend angeraten, denn immer mehr kriminelle Banden suchen gezielt in Entsorgungsbetrieben nach Speichermedien, um persönliche Daten auszulesen und danach missbräuchlich zu nutzen. Demzufolge ist es nicht weiter verwunderlich, dass auch die Anzahl an IT-Hacks von Jahr zu Jahr steigt und somit für erheblichen wirtschaftlichen Schaden sorgt. –