Erdaushub
AVV-Kapiel 17:
Bau- und Abbruchabfälle
AVV-Gruppe 1705:
Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut
AVV-Abfallschlüssel 170504:
Erdaushub, Oberboden
Erläuterung:
Erdaushub besteht aus natürlich gewachsenen und nicht verunreinigten Böden und Gesteinen. Dazu zählt auch Mutterboden, der jedoch nach dem Baugesetzbuch vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen ist. Nicht zum Erdaushub zählen sämtliche durch Fette, Öle, Säuren, Laugen und andere chemische Verbindungen verunreinigte Böden. Diese sind nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.
Mutterboden, Oberboden, Grasboden, Lehm, Tonboden stellen unterschiedliche Varianten dar.
Dichte:
Erdaushub hat in Regel eine Dichte von 1,6 to/m³ (Angabe ohne Gewähr)
Recycling/Verwertung:
Erdaushub ist im objektiven Sinne kein Abfall. Seine Verwendung ist uneingeschränkt möglich (zum Beispiel für landespflegerische Projekte).
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Quellen:
AVV-Verzeichnisverordnung
Wikipedia
Die angegebenen AVV-Schlüssel-Nr. sind exemplarisch zu verstehen. Die AVV-Nr. und die damit verbundene Deklaration kann abweichen und richtet sich nach dem zu entsorgenden Abfall.