Urkundenübersetzungen
Für die Übersetzung von Urkunden ist das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) maßgeblich. Der Preis für editierbare Texte beträgt 1,80 € pro Normzeile (55 Zeichen inkl. Leerzeichen), während der Preis für nicht editierbare Texte bei 1,95 € pro Normzeile liegt.
Bei erschwerten Übersetzungen aufgrund der Fachterminologie oder der schweren Lesbarkeit des Textes beträgt das Honorar 1,95 € pro NZ (bei editierbaren Texten) und 2,10 € pro NZ (bei nicht editierbaren Texten).