Liftwartung
verschiedene Wartungsverträge. Die Art des Vertrags hängt von der Art der Aufzugsanlage ab. Zudem gibt es Liftbetreiber, die mehrere Aufzüge in Betrieb haben. Die Lift AG bietet für Betreiber folgende Verträge an:
Basisvertrag: Hierbei überprüfen Techniker die Teile der Aufzugsanlage und führen notwendige Servicearbeiten entsprechend der SIA/EN-Normen durch.
Standardvertrag: Er gewährleistet nicht nur die notwendigen Wartungsarbeiten, sondern beinhaltet auch einen Störungsdienst.
Vollservicevertrag: Dabei werden sämtliche Kosten übernommen, ausser bei Fremdverschulden