Geeignete Versicherungen für eine Arztpraxis
Welche Versicherungen benötigt eine Arztpraxis? Niedergelassene Ärzte Angestellte in Arztpraxen übernehmen eine besondere Verantwortung in unserer Gesellschaft. Diese Verantwortung ist aber auch einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, da ein Fehler in der Berufsausübung schwerwiegende gesundheitliche und finanzielle Folgen für die Betroffenen nach sich ziehen kann. Darüber hinaus bestehen für den Arzt und die Arztpraxis vergleichsweise hohe finanzielle Risiken, die mit dem Praxisbetrieb verbunden sind. Das beginnt mit einem gesundheitlich bedingten Ausfall des Arztes, der zu einem Stillstand der Praxis führt, über eine Praxisunterbrechung auf Grund eines Wasserschadens bis hin zum Erpressungsversuch durch Cyber-Angriffe, wenn Patientendaten illegal entwendet wurden. An entsprechenden Versicherungsangeboten für Arztpraxen mangelt es sicherlich nicht. Etwas schwieriger wird es allerdings, einen passenden Versicherungsschutz zu finden, der im Ernstfall hilft, die entstandenen Probleme schnellstmöglich zu lösen. Zu viele Verträge beinhalten leider Lücken im Versicherungsschutz. Zu unseren Aufgaben zählt die Überprüfung Bewertung bestehender Versicherungsverträge - aber auch die Erstellung maßgeschneiderter Angebote, um vorgenannte Probleme zu lösen und Risiken für den Arzt bzw. die Praxis zu minimieren. Beispiele für Komplikationen mit verschiedenen Ärzteversicherungen: Berufshaftpflichtversicherung In einer Allgemeinarztpraxis arbeitet nicht nur der Praxisinhaber, sondern auch mehrere angestellte Ärzte. Der Praxisinhaber hatte es versäumt, die erfolgreiche Facharztprüfung und die damit verbundenen neuen Tätigkeitsfelder eines angestellten Arztes seiner Berufshaftpflichtversicherung mitzuteilen. Leider ergab sich durch einen Behandlungsfehler des angestellten Arztes eine Gesundheitsschädigung eines Patienten. Die Berufshaftpflichtversicherung wollte die Kosten hierfür nicht tragen, da das neue Tätigkeitsfeld des Arztes nicht in den Versicherungsvertrag aufgenommen wurde. Geschäftsinhaltsversicherung Ein junger Zahnarzt hatte nach einigen Jahren der Tätigkeit als angestellter Zahnarzt eine Zahnarztpraxis übernommen. Für das Praxisinventar hat er eine entsprechende Geschäftsinhaltsversicherung mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro abgeschlossen. Die Versicherungssumme hatte er mit der Steuerberaterin und dem bisherigen Praxisinhaber geschätzt. Ein Brand in der Etage unter der Zahnarztpraxis weitete sich auf die Zahnarztpraxis aus und zerstörte einen Großteil des Inventars. Der Gutachter der Versicherungsgesellschaft stellte zwar eindeutig fest, dass es sich um einen versicherten Brandschaden handelte; allerdings wurde auch die Versicherungssumme überprüft. Hierbei ergab sich, dass die Versicherungssumme des Inventars mit mindestens 200.000 Euro Neuwert hätte angesetzt werden müssen. Dadurch ergab sich eine Unterversicherung von 50%. Die Versicherungsgesellschaft musste daher nur die Hälfte des Schadens übernehmen. Fehlende Elektronikversicherung Nach Praxisschluss an einem Freitagnachmittag hatten versehentlich weder der Arzt noch seine Angestellten die Fenster der Arztpraxis verschlossen. Starke Regenfälle am Wochenende führten dazu, dass Regenwasser in die Praxisräume eindringen konnte. Das Regenwasser löste einen Kurzschluss aus und zerstörte die EDV-Anlage sowie die Elektronik eines hochwertigen und teuren Behandlungsstuhles. Der Arzt hatte zwar eine Geschäftsinhaltsversicherung abgeschlossen, welche Leitungswasserschäden abgedeckt. Witterungsniederschläge bzw. eindringendes Regenwasser waren aber