Prüfservice
Maschinenprüfung für Sicherheit und Wirtschaftlichkeit
Die wiederkehrende Prüfung Ihrer Maschinen im Betrieb hat zur Folge, dass Mängel und angehende Schäden frühzeitig erkannt werden und behoben werden können. Der Ist-Zustand wird in den Soll-Zustand gebracht. Neben der Sicherheit für Ihre Mitarbeiter werden auf diesem Weg mögliche Ausfallzeiten signifikant minimiert, die Einsatzfähigkeit der Maschine sowie die Produktivität Ihres Betriebes gesteigert und so letztlich unnötige Reparaturkosten vermieden.
Keine Maschine ist wie die andere, Ihr Maschinenpark deckt ein großes Spektrum an Einsatzmöglichkeiten ab. Für eine optimale Betreuung und Prüfung braucht es intelligente Konzepte und Lösungen. Daher bieten wir Ihnen mit unseren Prüftechnikern, Prüfsachverständigen und Elektrofachkräften eine zugeschnittene Betreuung unter Berücksichtigung der spezifischen und verbindlichen Herstellervorgaben.
Im Einklang mit Ihrem Produktionsablauf richten wir uns nach Ihnen und arbeiten auch antizyklisch!
Ihre Maschinen sind das Herz Ihrer Produktion. Unterbrechungen und Stillstand im Betrieb müssen nach Möglichkeit vermieden werden. Wir bieten Ihnen nach Machbarkeit eine Prüfung Ihrer Maschinen während dem laufenden Betrieb. Anfallende Prüfungen führen wir auch gesammelt an Sonn- und Feiertagen durch.
Wir bieten Ihnen folgende Prüfungen:
Kranprüfungen aller Art
Hebezeuge Motorisch und Manuel auf Prüfstand
Flurförderzeuge aller Art
Anschlagmittel aller Art
Kettenrissprüfung mit Mobilem Rissprüfgerät
Magnetprüfung mit Mobilem Prüfstand
Kompressoren
Flüssigkeitsstrahler
Erdbaumaschinen
Kraftbetätigte Tor und Türen
Hubarbeitsbühnen
Hebebühnen
Regale und Regalbediengeräte
Verladebrücken
Leitern und Tritte
Absturzsicherungssysteme
Gefahrstoffschränke und Container
Theater- und Bühnentechnik
Werkstatteinrichtungen
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne umfangreich!
E-Check nach DGUV Vorschrift 3
E-Check ortsveränderlicher Arbeitsmittel Gemäß der Vorschrift 3 der DGUV
Alle ortsveränderlichen Elektrogeräte in Ihrem Unternehmen müssen nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) regelmäßig einer Prüfung unterzogen werden, damit Ihre Betriebssicherheit gewährleistet ist. Der Prüfablauf richtet sich nach der DIN VDE 0701-0702. Die Gefährdungsbeurteilung legt das Intervall der Wiederholungsprüfung fest. Zu beachten ist jedoch das spätestens alle 2 Jahre eine Prüfung durchzuführen ist.
Diese regelmäßige Überprüfung stellt die Sicherheit der elektrischen Geräte sicher und dient der Vermeidung von Personen- sowie Sachschäden.
Die bestandene Prüfung wird direkt am Gerät durch eine Prüfplakette gekennzeichnet. Darüber hinaus erhält der Kunde ein juristisch sicheres und gerichtsfestes Prüfprotokoll.
Die Prüfung umfasst eine Sichtprüfung, die elektrische Prüfung sowie einen Funktionstest und verschiedene automatisierte Prüfungen mit einem Zertifizierten Prüfapparat.
Welche Geräte müssen geprüft werden
Ortsveränderliche Elektrogeräte sind nicht fest an der Verteilung, sondern über einen Stecker angeschlossen und leicht zu bewegen. Zu den ortsveränderlichen Elektrogeräten zählen z.B.:
Kaffeemaschine
Mehrfachsteckdose
Verlängerungskabel, Kabeltrommel
Stehlampe
Bohrmaschine
Sowie sonstige elektrische Kleingeräte. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne umfangreich!
E-Check nach DGUV Vorschrift 4
E-Check ortsfester Einrichtungen Gemäß der Vorschrift 4 der DGUV
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind entweder fest verbaut oder sie haben keine Tragevorrichtung und können aufgrund Ihrer Masse nicht leicht bewegt werden. Auch elektrische Betriebsmittel, die vorrübergehend fest verbaut sind, fallen unter diese Kategorie. Selbst wenn sie über eine bewegliche Leitung angeschlossen sind. Beispiele für ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind:
Kühlschrank
Boiler
Klimaanlage
Elektroherd
Ortsfeste elektrische Anlagen sind fest mit Ihrer Umgebung verbunden, wie beispielsweise die elektrische Installation in Gebäuden:
Hauptverteilungen
Unterverteilungen / Kleinverteiler
Maschinenschaltschränke
Steckdosen 230 V / 400 V
Auch Maschinen die über Kraftstrom betrieben werden fallen oft in diese Katergorie
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne umfangreich!
Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten
Die wiederkehrende Prüfung wird durch eine zur Prüfung befähigte Person gemäß BetrSichV in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 54 und DGUV Vorschrift 17 durchgeführt. Für folgende Arbeitsmittel führen wir Sicherheitsprüfungen, Inspektionen und Wartungen durch:
Seilzüge
Kettenzüge
Vakuumheber
Hebezeuge
Hydraulikheber
Veranstaltungstechnik
Montagetechnik
Die Prüfung umfasst eine Sichtprüfung, Funktionsprüfung und Belastungsprüfung. Wir verfügen über eigene Windenprüfstände bis 30.000 kg dadurch können wir eine Normkonforme Prüfung durchführen.