Beratung Wasserrecht
Die AwSV steht für die "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen". Sie legt bundeseinheitlich Anforderungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Betrieben fest und dient dem Schutz von Gewässern vor Verunreinigungen
Die wichtigsten Anforderungen der AwSV umfassen:
Anlagenbegriff und Anwendungsbereich: Die AwSV definiert den Begriff "Anlage" und legt fest, welche Anlagen unter die Verordnung fallen. Dies umfasst beispielsweise Tankstellen, chemische Produktionsanlagen, Lagerstätten für wassergefährdende Stoffe und bestimmte Abfüllanlagen.
Anlagenbetreiberpflichten: Die Betreiber von Anlagen, die wassergefährdende Stoffe handhaben, sind verpflichtet, verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Gewässer zu ergreifen. Dazu gehören die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Erstellung von Sicherheitsmaßnahmen, die regelmäßige Überwachung der Anlagen und die Durchführung von Notfallübungen.
Anlagensicherheit: Die AwSV legt Anforderungen an die Konzeption, Errichtung, Betrieb, Überwachung und Stilllegung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen fest. Dies umfasst unter anderem die Auswahl geeigneter Materialien, den Bau von Auffangvorrichtungen, die Einrichtung von Leckageerkennungssystemen und die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs.
Fachbetriebspflicht: Betreiber von Anlagen, die wassergefährdende Stoffe handhaben, müssen einen Fachbetrieb für Gewässerschutz beauftragen. Dieser ist für die regelmäßige Überwachung der Anlage, die Durchführung von Wartungsarbeiten und die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen verantwortlich. Davon sind einfache Anlagen ausgenommen.
Dokumentationspflichten: Die Betreiber von Anlagen müssen verschiedene Dokumente führen, darunter eine Anlagendokumentation, Betriebsanweisungen und Nachweise über die Erfüllung von Auflagen.