... § 10 Abs. 1 Satz 2 lit. a passen (sperrige Abfälle), sowie Mengen, die im Rahmen der allgemeinen üblichen privaten Haushaltserneuerung anfallen. Sperrige Abfälle sind zum Beispiel Hausratsgegenstände (Möbel, Sofas, Teppich etc.), Fahrräder und Gartengeräte.
Dazu zählen nicht: Bauteile wie Badewannen, Bauabfälle, Fahrzeugwracks, Öltanks, Heizkessel, Speicheröfen, Strauch- und Baumschnitt, Mofas...