Deutschland, Dortmund
... und Umwelt ausgeht, werden als Gefahrgut bezeichnet (z.B. Sprengstoffe, flüssige Stoffe (z.B. Öle) oder auch einfache Spraydosen,etc.)Für den ordnungsgemäßen Versand dieser gefährlichen Güter gelten besonders strenge gesetzliche Vorschriften Anforderungen an die Verpackung mit einer entsprechenden Kennzeichnung und Dokumentation. Unsere Verpackungen sind für den See-, Luft-, Eisenbahn- und Straßenversand von gefährlichen Gütern zugelassen. Unser Verpackungsteam und unsere internen Gefahrgutbeauftragten können Sie in dieser Hinsicht ebenfalls untersützen. Planen Sie ein Projekt?
Deutschland, Viersen
Peter Verkehrsplanung & Mobilitätsberatung (Verkehrsuntersuchungen, Verkehrserhebungen, Marktforschung im Verkehr, Mobilitätsberatung, Verkehrssicherheitsberatung...
Deutschland, Düsseldorf
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