Wir prüfen Sportstätten auf Sicherheit nach DIN 18035, wir beugen Unfälle an Sportanlagen vor, Durch den § 823 BGB sind Vereine und Kommunen verpflichtet, öffentliche Sportanlagen Sicher zu machen.
Wir halten den Grundgedanken einer fairen Partnerschaft hoch – ausführliche Beratung, angemessene Konditionen und exzellente Ausführung. Testen Sie uns!
Entwicklung und Programmierung von Steuerungen und Controller für Infrarot Schießbuden und Animationen. Animatronics, Reparatur und Recapping von Elektronik und Schaltnetzteilen.