Post-Editing MÜ / Manuelle Nachbearbeitung maschineller Übersetzungen
Maschinelle Übersetzungen wie z.B. mittels DeepL generierte Übersetzungen sind auf dem Vormarsch und liefern mittlerweile auf Grund ihres neuronalen Ansatzes brauchbare Ergebnisse, insbesondere für allgemeinsprachliche Texte. Berechtigte Zweifel bestehen jedoch hinsichtlich der Frage, ob die „Maschine“ auch für die Übersetzung sensibler Fachtexte wie etwa rechtsverbindlicher Verträge, AGB, Gutachten, anwaltlicher Stellungnahmen, Satzungen o.ä. geeignet oder gar empfehlenswert ist. Insoweit bestehen sowohl in qualitativer als auch in haftungsrechtlicher Hinsicht erhebliche Bedenken. Fehlender Fachverstand und fehlendes Kontextverständnis der „Maschine“ sowie fehlende terminologische Stringenz sind hierbei ebenso problematisch wie die Frage der Haftung für falsche Übersetzungen, die von den Anbietern maschineller Übersetzungen vollumfänglich ausgeschlossen wird. Eine ausführliche Stellungnahme zu diesem Thema mit konkreten Beispielen, an Hand derer wir die Probleme der maschinellen Übersetzungen erläutern, finden Sie hier.
Letztlich muss der Kunde selbst entscheiden, ob ihm menschliche Fachkompetenz und Kontextverständnis, Rechtssicherheit und haftungsrechtliche Sicherheit die zeitaufwändigere und kostenintensivere Humanübersetzung wert sind.
Sollten Sie sich für eine maschinelle Übersetzung entscheiden, kann diese jedenfalls nicht ungeprüft übernommen und verwendet werden – zumindest darüber besteht aktuell weitestgehend Einigkeit. Diese Nachbearbeitung in Form des sog. Post-Editing übernehmen wir ebenfalls auf Grundlage der von uns als doppelt qualifizierten lawyer-linguists angelegten Standards und Maßstäben. Es bleibt allerdings zur betonen, dass eine nachbearbeitete MÜ in der Regel nicht einer originären Humanübersetzung entsprechen wird.