Beglaubigte Übersetzungen
Beglaubigte Übersetzung ist die Bezeichnung für eine schriftliche Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem allgemein beeidigten und öffentlich bestellten Übersetzer mit seiner Unterschrift und seinem Stempel bestätigt wurde. Es handelt sich dabei um Übersetzungen von fremdsprachigen Dokumenten, die meist zur Einreichung bei Behörden, Gerichten oder Bildungseinrichtungen bestimmt sind. Erstellt werden sie im Fall von folgenden Unterlagen:
Standesamtliche Unterlagen (Urkunden, Bescheinigungen, Zeugnisse, Abschriften, Bestätigungen, Nachweise, Bescheide, etc.)
Schuldokumente (Zeugnisse, Diplome, Urkunden, Zulassungen, Anhänge zum Prüfungszeugnis, Urkunden, Beurteilungen, etc.)
Notarielle Urkunden (Beglaubigungen, Vollmachten, Verträge, Protokolle, etc.)
Gerichtliche Schriftstücke (Führungszeugnisse, Vorladungen, Anträge, Abschriften, Urteile, Beschlüsse, etc.)
Arbeitsrechtliche Unterlagen (Arbeitszeugnisse, Verträge, Bestätigungen, Bescheide, etc.)
Handelspapiere (Bescheinigungen, Auszüge, Handelsregister, Verträge, Benachrichtigungen, etc.)
Buchhalterische und steuerrechtliche Unterlagen (Bescheinigungen, Bescheide, Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Bilanzen, Rechnungen, etc.)
Medizinische Dokumente (Arztbriefe, Untersuchungsbefunde, Laborbefunde, Berichte, etc.)
Polizeiliche Schriftstücke (Protokolle, Strafanträge, Niederschriften, Bescheinigungen, Anzeigenbestätigungen, Beschlüsse, Bescheide, etc.)
Nicht alle von den deutschen Übersetzern erstellten Übersetzungen werden in Polen anerkannt. Manchmal wird es verlangt, dass sie von den in Polen vereidigten Übersetzern angefertigt werden müssen.
Da ich als Übersetzerin sowohl in Deutschland als auch in Polen beeidigt worden bin, werden meine Übersetzungen durch alle deutschen und polnischen Behörden angenommen.