Verlässliche Übersetzungen für amtliche Zwecke
Benötigen Sie amtliche Übersetzungen von Urkunden – etwa für das Standesamt – oder brauchen Sie übersetzte Fassungen von Verträgen, amtlichen Bescheinigungen oder Zertifikaten? Wenn es darum geht, Zeugnisse, Personenstandsurkunden, Finanzamtsbescheinigungen, Kaufverträge oder Handelsregisterauszüge qualifiziert und kurzfristig übersetzen zu lassen, sind Sie bei uns richtig.
Wir verfügen über interne Dolmetscher und Übersetzer, die für die Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch vom Landgericht Hannover beeidigt bzw. ermächtigt sind und arbeiten mit zahlreichen Kollegen zusammen, die für weitere Sprachen gerichtlich zugelassen sind.
Unsere Übersetzungen sind mit Bestätigungsvermerk, Rundstempel und Unterschrift versehen. Übersetzungen von Urkunden werden mit einer Kopie des Originals verbunden (z. B. durch eine Öszange) und über Eck gestempelt, sodass sie fälschungssicher sind – siehe Bild links.
So bearbeiten wir beispielsweise regelmäßig amtliche Führungszeugnisse, Abiturzeugnisse, Arbeitszeugnisse, Führerscheine, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Sterbeurkunden, Finanzamtsbescheinigungen, Handelsregisterauszüge, Approbationsurkunden, Erbscheine, Satzungen und Verträge aller Art wie z. B. Grundstückskaufverträge.
Kurz, wenn Sie eine vom Übersetzer beglaubigte Übersetzung für eine Behörde benötigen – in Niedersachsen oder anderswo – rufen Sie uns an oder senden Sie uns einfach die Urkunde als PDF zu. Wenn es mal besonders eilig ist, bringen wir Ihnen Ihr Dokument persönlich vorbei. Im Stadtgebiet von Oldenburg nehmen wir dafür nichts extra.
Wir übersetzen und lektorieren Sicherheitsdatenblätter und technische Anleitungen ebenso wie Marketing-Broschüren, Verträge und Internet-Präsenzen. Ob es um Seekabel und Offshore-Windenergieanlagen geht oder um Kat-7-Verkabelung für Serverräume, ob um PR oder Verträge, wir widmen uns Ihren Themen mit Engagement und Kompetenz.
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