Rechtssichere Übersetzungen
Sie sollten sehr skeptisch werden, wenn Ihnen ein Anbieter eine „rechtssichere oder rechtskonforme Übersetzung“ zusichert. Der Fachmann weiß sofort, dass es sich hier nicht um einen seriösen und juristisch versierten Anbieter handeln kann, da es schlicht und einfach unmöglich ist, einfach nur von einem Rechtssystem eines Landes ins Rechtssystem eines anderen zu „übersetzen“ und dabei eine „rechtssichere“, also rechtlich verbindliche und mit dem jeweiligen Rechtssystem vereinbare, Lösung zu bieten. Die Aufgabe einer juristischen Übersetzung besteht darin, den Inhalt von einer Sprache verständlich und klar, vollständig und in möglichst dem Ausgangstext entsprechender Weise in eine andere Sprache (was bei mit einander unvereinbaren Rechtskonzepten in den unterschiedlichen Ländern eine Herausforderung darstellt, die manchmal nur durch Umschreibung zu leisten ist) zu übertragen und nicht darin, einen rechtskonformen Vertrag in einer anderen Sprache, mit einem komplett anderen Rechtssystem, aufzusetzen, der möglichst so klingt als hätte ein Jurist im Zielland den Vertrag „muttersprachlich“ erstellt. Diese Leistung kann nicht in Form einer juristischen Übersetzung erbracht werden und stellt vielmehr eine Form von Vertragsgestaltung und Rechtsberatung dar, die nur von Angehörigen der rechtsberatenden Berufe geleistet werden kann. Bei Beteiligung von Fremdsprachen auch hier nur in begrenztem Maße, weil ein Rechtsanwalt bei der Erstellung einer rechtssicheren oder rechtskonformen fremdsprachlichen Fassung zusätzlich zur Beherrschung der Fremdsprachen- und Übersetzungskompetenz für das jeweilige Zielland als Rechtsanwalt zugelassen sein müsste.
Folgende Leistungen gehören zur Leistungsbeschreibung einer „juristischen Übersetzung“
1) Für Anwälte
Es ist möglich, von einer Sprache in eine andere zu übersetzen, also z. B. eine „convenience translation“ (unverbindliche Fassung) von einem in deutscher Sprache für deutsches Recht erstellten Vertrags zu erstellen (und umgekehrt). Übersetzungen von Begriffen eines Rechtssystems, für die es keine unmittelbare Entsprechung in der Zielsprache gibt, können so formuliert werden, dass sie in einer anderen Sprache, trotz des unterschiedlichen Rechtssystems, bestmöglich (notfalls als Annäherung an das Rechtskonzept mit Erklärungen) verstanden werden, so dass der Leser, sprachlich betrachtet, weiß, was in dem Vertrag steht und ggf. auf zu klärende Punkte aufmerksam gemacht wird. Für die Erarbeitung der Begriffe in der Übersetzung ist eine gründliche Recherche und Sensibilisierung für die Unterschiede der beiden Rechtssystemen erforderlich, da Wörterbücher hier größtenteils unzuverlässige Übersetzungen widergeben.
Eine Rechtsberatung ersetzt die fremdsprachliche Version dennoch nicht.
Wenn ein deutschsprachiger Nichtjurist einen deutschen Vertrag für deutsches Recht vorgelegt bekommt, würde er dennoch vor Unterzeichnung den Rat eines Rechtsanwalts einholen, um zu verstehen, was genau die rechtliche Relevanz und Konsequenz dieses Vertrags für ihn ist, also „auf was genau er sich da einlässt“. Obwohl ein deutscher Nichtjurist der deutschen Sprache mächtig ist, würde er der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechend den Rat eines Rechtsanwalts einholen, bevor er einen deutschen Vertrag unterzeichnet. Als Nichtjurist weiß man trotz der Sprachbeherrschung oft nicht, welche rechtlichen Auswirkungen eine bestimmte Regelung in einem Vertrag haben kann. Dies sollte vor Unterzeichnung jedoch unbedingt abgeklärt werden.
Man muss sich außerdem dessen bewusst sein, dass die Rechtssysteme verschiedener Länder nicht miteinander kompatibel sind.
Es wäre somit noch nicht einmal möglich, einen für deutschen Vertrag erstellten