Gewerbesteuerberechnung bei Unternehmen mit mehreren Niederlassungen

Die Berechnung der Gewerbesteuer für Unternehmen mit mehreren Filialen ist ein komplexes Thema. Der Umsatz wird bei Unternehmen mit mehreren Zweigstellen zumeist insgesamt ermittelt, der Gewerbesteuermessbetrag wird anschließend für die einzelnen Zweigstellen zerlegt. Auf der Grundlage einer Schätzung erfolgt die anteilige Umlegung des Umsatzes auf die einzelnen Zweigstellen. Die Gemeinde, in der die jeweilige Zweigstelle angesiedelt ist, erhebt die Gewerbesteuer auf den Zerlegungsbetrag anhand des in der Gemeinde geltenden Hebesatzes. Befinden sich Zweigstellen in mehreren Gemeinden, kann für jede dieser Zweigstellen ein anderer Hebesatz gelten.
 

Gewerbesteuerrechner für die Ermittlung Ihrer Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuerrechner bietet Ihnen eine Orientierung für die Gewerbesteuer, die Sie für Ihr Unternehmen bezahlen müssen. Die Gewerbesteuer liegt mindestens bei 7 Prozent Ihres Unternehmensertrages.

Eine wichtige Größe bei der Ermittlung der Gewerbesteuer Ihres Unternehmens ist der Hebesatz der Kommune, in der Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Dieser Hebesatz beträgt mindestens 200 Prozent und kann von jeder Kommune selbst festgelegt werden. Die Grundlage für die Besteuerung von Gewerbeunternehmen ist das Einkommenssteuerrecht.

Der Hebesatz wird von den Kommunen jeweils für ein Jahr festgelegt. Eine Kommune kann also für jedes Jahr einen neuen Hebesatz definieren. Der Mindestbetrag wurde vom Gesetzgeber auf mindestens 200 Prozent festgelegt, um die Entstehung von Gewerbesteueroasen zu vermeiden. Die Region und das Bundesland spielen beim Hebesatz eine Rolle, doch haben die Kommunen die Möglichkeit, noch andere Faktoren zu berücksichtigen. Je höher die Kommune einen Hebesatz festlegt, desto höher sind auch die Steuereinnahmen für die Kommune.
 


Wer muss die Gewerbesteuer zahlen?

Freiberufler und nichtgewerblich Selbstständige sind von der Gewerbesteuer ausgenommen.

Kapitalgesellschaften, zu denen GmbH und Aktiengesellschaften gehören, müssen immer Gewerbesteuer zahlen. Land- und Forstwirtschaftsbetriebe müssen die Gewerbesteuer nur dann zahlen, wenn sie in das Handelsregister eingetragen sind oder wenn sie mit gewerblichen Dienstleistungen einen Umsatz von mehr als 5.000 Euro erzielen.

Natürliche Personen oder Personengesellschaften können bei der Berechnung der Gewerbesteuer einen Freibetrag von 24.500 Euro ausschöpfen.

Die Gewerbesteuerberechnung erfolgt mit einem Anrechnungsfaktor von 3,8 des Messbetrages auf die Einkommenssteuer. Bis zu einem Hebesatz von 380 Prozent stellt die Gewerbesteuer keine finanzielle Belastung dar, da eine Gegenrechnung zur Einkommenssteuer erfolgt. Die Gewerbesteuer wird also erst dann zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung, wenn der Hebesatz höher ist als 380 Prozent.
 

Hinzurechnungsbetrag und Kürzungsbetrag im Gewerbesteuerrechner

Möchten Sie die Gewerbesteuer für Ihr Unternehmen ermitteln, müssen Sie im Gewerbesteuerrechner Folgendes angeben:

  • Hebesatz
  • Hinzurechnungsbetrag
  • Kürzungsbetrag

Der Hinzurechnungsbetrag erhöht den Gewerbeertrag und ist in § 8 des GewStG geregelt. Nach Abzug des Freibetrages von 100.000 Euro wird der Gewinn um ein Viertel der Finanzierungsaufwendungen erhöht. Solche Hinzurechnungen sind

  • Dauerschulden
  • dauernde Lasten
  • Entgelte für Renten
  • Hälfte aller Miet- und Pachtzinsen
  • Gewinnanteile von stillen Gesellschaften

Für die verschiedenen Hinzurechnungen gelten unterschiedliche Prozentsätze. Die Beträge werden also nicht in voller Höhe, sondern nur bis maximal 25 Prozent hinzugerechnet. Aufgrund des hohen Freibetrages sind solche Hinzurechnungen nur für größere Unternehmen relevant.

Der Kürzungsbetrag mindert den Gewerbeertrag und ist in § 9 des GewStG geregelt. Solche Kürzungen können sein:

  • Anteile des Grundbesitzes
  • Gewinnanteile von Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Miet- oder Pachtzinsen
  • Spenden
     

Wichtig bei der Gewerbesteuerberechnung

Der Gewerbesteuerrechner ist eine nützliche Hilfe bei der Ermittlung der Gewerbesteuer für Ihr Unternehmen. Anhand von Gewerbeertrag, Hebesatz, Hinzurechnungen und Kürzungen kann die Gewerbesteuer ermittelt werden. Der Hebesatz wird von der Kommune festgelegt und liegt mindestens bei 200 Prozent. Bis zu einem Hebesatz von 380 Prozent wird die Gewerbesteuer mit der Einkommenssteuer gegengerechnet. Der Hinzurechnungsbetrag erhöht den Gewinn, während ihn der Kürzungsbetrag mindert. Bei der Gewerbesteuer stehen Unternehmen Freibeträge zu. Rechtliche Grundlage für die Gewerbesteuer ist das Gewerbesteuergesetz. Kapitalgesellschaften müssen die Gewerbesteuer zahlen, während Freiberufler und nichtgewerbliche Selbstständige keine Gewerbesteuer zahlen.

  • Der Gewerbesteuerrechner hilft bei der Ermittlung der Gewerbesteuer.
  • Der Hebesatz beträgt mindestens 200 Prozent und wird von den Kommunen festgelegt.
  • Hinzurechnungen machen sich nur bei größeren Unternehmen bemerkbar.
  • Kürzungen mindern den Gewinn und werden bei der Gewerbesteuerberechnung angesetzt.

 

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