Änderungen beim Elterngeld: Wer betroffen ist

Das Bundesfamilienministerium will wegen der für den Bundeshaushalt 2024 geforderten Einsparungen die Einkommensgrenze für das Elterngeld senken. Künftig sollen Familien, die 150.000 Euro oder mehr an zu versteuerndem Einkommen im Jahr zur Verfügung haben, ihren Anspruch auf diese Form der finanziellen Unterstützung verlieren. Da nicht der gesamte Lohn versteuert werden muss, liegt die Einkommensgrenze faktisch wohl bei etwa 180.000 Euro Bruttojahresverdienst für Paare. Das beträfe in Deutschland immerhin rund 60.000 Familien. Bisher liegt die Grenze bei 300.000 Euro an zu versteuerndem Einkommen im Jahr.

Unterstützung bekommt das Familienministerium vom Sozialverband VdK: Es sei besser, bei Gutverdienern anzusetzen, als das Elterngeld für alle zu kürzen. Dennoch wird von verschiedenen Seiten auch Kritik an diesen Plänen geäußert. So sei die angedachte Streichung des Elterngeldes aus gleichstellungspolitischer Perspektive ein Rückschritt – denn dadurch könne eine finanzielle Abhängigkeit vieler Mütter vom Partner weiter verstärkt und die Beteiligung von Vätern an der Elternzeit vermindert werden.

Elterngeld: Hintergründe und ein Rechenbeispiel

Das Elterngeld wurde im Jahr 2007 eingeführt, um Eltern finanziell zu unterstützen, die nach der Geburt eines Kindes gar nicht oder in geringerem Umfang als bisher arbeiten können. Dadurch soll die Erziehungsarbeit besser aufgeteilt werden. Grundsätzlich werden 65 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens ausgezahlt, mindestens jedoch 300 Euro, maximal 1.800 Euro. Nehmen beide Elternteile Elternzeit, beträgt die Bezugsdauer maximal 14 Monate, sonst zwölf Monate.

Ein Beispiel: Wer im Bemessungszeitrum der vergangenen zwölf Monate im Schnitt 2.500 Euro netto im Monat verdient hat und nach der Geburt des Kindes nicht arbeiten möchte, dem steht für ein Jahr ein Elterngeld in Höhe von 1.625 Euro zu. Für weitere Rechenbeispiele eignet sich der Elterngeldrechner des Familienministeriums.
 


Kindergrundsicherung soll Armut lindern

Losgelöst von den Überlegungen zur Streichung des Elterngeldes für Gutverdiener hat das Familienministerium die sogenannte Kindergrundsicherung beschlossen. Wie diese im Detail aussehen wird, ist Stand Juli 2023 noch nicht geklärt. Geplant ist, dass die Sicherung bereits bestehende familienpolitische Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderfreibeträge zusammenfassen und ausbauen soll. Neben einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag ist ein Zusatzbetrag für einkommensschwache Familien angedacht. Eingeführt werden soll die neue Kindergrundsicherung aber erst Anfang 2025.

Familienfreundliche Arbeitgeber: Damit punkten Unternehmen bei Müttern und Vätern

Unabhängig von den sozialpolitischen Maßnahmen und Überlegungen des Staates können Unternehmen selbst die Initiative ergreifen, um sich als familienfreundlicher Arbeitgeber zu positionieren und somit dem Fachkräftemangel entgegenzutreten. Folgende Maßnahmen werden von berufstätigen Müttern und Vätern besonders honoriert:
 

  • Kinder dürfen kein Karrierehindernis sein
  • flexible Arbeitszeitmodelle
  • Möglichkeit zur Teilzeitarbeit
  • Mögliches Arbeiten aus dem Homeoffice
  • Unterstützung bei der Kinderbetreuung oder in Pflegesituationen
  • Entgeltfortzahlung bei krankem Kind
  • Berücksichtigung der Bedürfnisse von Familien bei der Urlaubsplanung
  • Anlaufstelle bei Fragen von Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Hilfsangebote bei Wiedereinstieg nach Elternzeit

Um noch attraktiver für potenzielle Mitarbeiter zu werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich als familienfreundliches Unternehmen auszeichnen zu lassen. So wird in Hamburg beispielsweise das „Hamburger Familiensiegel“ verliehen, das Unternehmen besonderes Engagement für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bescheinigt. Die Bertelsmann Stiftung verleiht das Qualitätssiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber“. Darüber hinaus gibt es bundesweit zahlreiche Wettbewerbe, bei denen die familienfreundlichsten Unternehmen der Region prämiert werden.