Insbesondere an das Primärpackmittel, den Teil der Verpackung also, der unmittelbar mit dem Arzneimittel bzw. dem kosmetischem Produkt in Berührung kommt oder kommen kann werden vielfältige Anforderungen gestellt. Aus dem Primärpackmittel sollten zudem keine Stoffe in das Produkt gelangen können. Doch damit nicht genug: Innovationen in der Arzneimittelentwicklung fordern meist auch Innovationen bei den verwendeten Packmitteln, deren Materialien und deren Herstellung.

Packmittel-Hersteller werden also regelmäßig mit neuen Herausforderungen konfrontiert, müssen dabei aber stets auch die rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Wandel im Blick behalten. Im Folgenden finden Sie daher einige Regelwerke, die Sie als Packmittel-Hersteller unbedingt kennen sollten.
 

GMP (Good Manufacturing Practice) für Packmittel

In Kapitel 5 (Produktion) des EU GMP-Leitfadens, der für die Arzneimittelherstellung gilt,  heißt es: „Der Auswahl, Qualifizierung, Genehmigung und Beibehaltung von Lieferanten des primären und bedruckten Verpackungsmaterials sollte eben so viel Aufmerksamkeit gewidmet werden, wie die der Lieferanten von Ausgangsstoffen.“

Das bedeutet, der spätere Packmittelverwender, in der Regel der Arzneimittelhersteller oder der Abfüller, soll seine Lieferanten sorgfältig auswählen, prüfen und die Beziehung zu ihm pflegen. Aber auch der Packmittelhersteller trägt Verantwortung bei der Auswahl seiner Zulieferer, denn die gleichbleibende Qualität der eingesetzten Materialien ist entscheidend für die Qualität und Sicherheit des daraus hergestellten Packmittels. Aber auf Grundlage welcher Standards und Normen kann die Lieferantenqualifizierung bzw. können Audits beim Packmittel-Lieferanten durchgeführt werden?

wlw – Einfach. Besser. Entscheiden.
Wir liefern Ihnen kostenfrei passende Anbieter.
 

ISO 15378 – „Primärpackmittel für Arzneimittel“

Da ist zunächst die die ISO 15378 – „Primärpackmittel für Arzneimittel“ von Oktober 2015. Sie identifiziert GMP-Grundsätze bei der Entwicklung, Produktion und Qualitätskontrolle von Primärpackmitteln für Arzneimittel. Sie definiert außerdem Anforderungen für ein Qualitätsmanagementsystem des Primärpackmittelherstellers. In der Norm wurde die ISO Norm 9001:2008 mit GMP für pharmazeutische Packmittel kombiniert. Gedacht ist sie in erster Linie für Lieferanten von Primärpackmitteln. Allerdings sind ihre Anforderungen für eine große Vielfalt pharmazeutischer Packmittel geeignet. Die Norm beinhaltet Anforderungen an
 

  • Dokumente und Aufzeichnungen (gesteuerte Dokumente und Aufzeichnungen, elektronische Aufzeichnungen und Eintragungen, Verifizierung und Genehmigung der Chargendokumentation),
  • Personal (Kompetenz, Bewusstsein, GMP-Schulung),
  • Arbeitsumgebung (u.a. Reinräume, Hygiene, Pest-Control, Medien),
  • Qualifizierung/Validierung von Anlagen, Ausrüstung und Verfahren, die für die Herstellung von Primärpackmitteln verwendet werden,
  • Change Control
  • Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit (inkl. Chargen- oder Identifikationsnummer),
  • Kalibrierung von Prüf- und Messmitteln,
  • Produktprüfung und -Freigabe einschließlich Untersuchung von OOS-Ergebnissen, Wareneingangsprüfung, In-Prozesskontrollen, Endkontrolle, Rückstellmuster, Chargenfreigabe inkl. einer Überprüfung der Chargendokumentation,
  • Lenkung fehlerhafter Produkte (Abweichungsmanagement), inkl. Quarantäne, Rückweisung und ggf. dokumentierte Verfahren zur Entsorgung/Vernichtung, Korrigierende und vorbeugende Maßnahmen (Corrective und Preventive Actions, CAPAs).

Darüber hinaus gibt die Norm dem Packmittelhersteller Hilfestellung für mögliche Auditierungen durch Kunden an die Hand. Im Abschnitt 5.2.1 Kundenaudits heißt es:

„Als entscheidende Kundenanforderungen für Organisationen sind anzusehen: geeignete Anlagen, sachkundiges und geschultes Personal sowie Verfahren, die dazu ausgelegt sind, die Produktsicherheit, das Vermeiden von Kreuzkontaminationen sowie die Fähigkeit einer konsistenten Produktion eines den Kundenspezifikationen entsprechenden Produkts sicherzustellen“.

Zudem gibt es einen Anhang (normativ) für GMP-Anforderungen an bedruckte Primärpackmittel, sowie einen Leitfaden (informativ) zu den Anforderungen an die Verifizierung und Validierung von Primärpackmitteln und einen Leitfaden zum Risikomanagement für Primärpackmittel.

Quotation mark

Alle Leitlinien für die pharmazeutische und kosmetische Industrie werden ständig geprüft und überarbeitet, um dem neuesten Stand der Wissenschaft einerseits und der gewonnenen Erfahrungen mit Materialien und Herstellprozessen andererseits Rechnung zu tragen.


Der PS 9000:2016 Standard

Neben der ISO 15378 gibt es weitere Standards, um Packmittel-Lieferanten zu qualifizieren bzw. um Audits beim ihnen durchzuführen. Es ist aber auch erkennbar, dass die GMP-Anforderungen für Primärpackmittel einige zentrale Gemeinsamkeiten mit den GMP-Anforderungen für die Herstellung von Arzneimitteln aufweisen.

Dazu zählt beispielsweise der im United Kingdom von der Pharmaceutical Quality Group (PQG) in Zusammenarbeit mit der Pharmaindustrie und ihren Lieferanten entwickelte PS 9000:2016 Standard mit dem Titel „Good Manufacturing Practice relating to the manufacture of packaging materials for medicinal products“. Dieser basiert auf der Norm ISO 9001:2015. Der Standard legt GMP-Anforderungen und Hinweise für ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) fest, das für Lieferanten von Packmitteln und bedruckten Primär- und Sekundärpackmitteln (inklusive Etiketten und Faltschachteln mit Barcodes und Blindenschrift) für die Pharmaindustrie gedacht ist. Die aktualisierte Version des PS 9000 Standards enthält zusätzliche Anforderungen mit unterstützenden Empfehlungen, die teilweise über die hinausgehen, die der gegenwärtige ISO 9001:2015 Standard enthält. Dies betrifft z.B.
 

  • Kontrolle der Supply Chain
  • Risk assessment nach ICH Q9
  • Anforderungen für sterile Primärpackmittel
  • Kontrolle von Extractables, also Stoffen, die unter bestimmten Bedingungen aus dem Packmittel in ein Extraktionsmedium migrieren können
  • sowie Environment and Cleanrooms
     

Fehlerbewertungslisten

Auch Fehlerbewertungslisten können zur Qualifizierung bzw. Auditierung von Packmittel-Lieferanten dienen. Sie spielen bei der In-Line bzw. On-Line-Kontrolle und bei der Endkontrolle der Packmittel und damit bei der Bewertung für die Freigabeentscheidung der Charge eine entscheidende Rolle. Sie werden als Checkliste und Arbeitsanleitung für die Prüfung von pharmazeutischen und kosmetischen Packmitteln eingesetzt und enthalten Fehlerklassifizierungen, Stichprobentabellen sowie detaillierte Beschreibungen der Prüfungsmethoden.

Diese Fehlerbewertungslisten (Defect Evaluation Lists) gibt es beispielsweise vom Editio Cantor Verlag (ECV) als mehrbändige, kombinierte deutsch-/englischsprachige Reihe. Jeder Band behandelt neben einem Band zu „Allgemeinen Grundlagen“ eine spezifische Packmittelgruppe, z.B.

  • Behältnisse aus Röhrenglas (die Neuauflage aus 2016 enthält erstmalig Bilder/Fotos)
  • Behältnisse aus Hüttenglas (eine Neuauflage ist für Mitte 2018 angekündigt)
  • Aluminiumtuben
  • Sekundärpackmittel etc.

Auch der DIN-Normenausschuss Verpackungswesen (NAVp) gibt Fehlerbewertungslisten heraus (z.B. den Entwurf DIN SPEC 55513 „Packmittel - Aluminiumtuben – Fehlerbewertungsliste“ vom Mai 2016).

Eine weitere „Fehlerbewertungsliste” für Behältnisse aus Hütten- und Röhrenglas stellt der Parenteral Drug Association (PDA) technical report TR-43 „Identification and Classification of Nonconformities in Molded and Tubular Glass Containers for Pharmaceutical Manufacturing” dar. Die hier enthaltenen Qualitätskriterien sollen als Leitlinie sowohl für Hersteller als auch für die Wareneingangskontrolle beim Verwender dienen. In den Anhängen befinden sich sehr gute und anschaulich dargestellte Abbildungen/Fotos mit häufig vorkommenden Fehlerarten bei Flaschen, Ampullen, Vials und Spritzen. Gleichzeitig werden auch die jeweiligen Fehlerklassen (minor, major, critical) zugeordnet, jedoch ohne Acceptable Quality Level (AQLs). Diese sind bilateral zwischen dem Hersteller und dem Verwender des Packmittels, z.B. in einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) oder einem „Technical Agreement“ festzulegen.

Die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Packmittelhersteller und dem Unternehmer, der die Behältnisse für die Verpackung seines Produkts einsetzt, ist für die Festlegung von Spezifikationen für Packmittel von besonderer Bedeutung.
 

Immer auf dem neuesten Stand der Wissenschaft

Diese wie alle anderen Leitlinien für die pharmazeutische und kosmetische Industrie werden ständig geprüft und überarbeitet, um dem neuesten Stand der Wissenschaft einerseits und der gewonnenen Erfahrungen mit Materialien und Herstellprozessen andererseits Rechnung zu tragen. Letztlich ist das Ziel für Arznei-/Kosmetikhersteller und Packmittelhersteller dabei klar: das Wohl und die Sicherheit des Patienten/Kunden, der das Arzneimittel bzw. das kosmetische Produkt verwendet.

Weitere Informationen und vor allem Tipps zur praktischen Umsetzung von GMP in der Packmittelherstellung erhalten Sie in den folgenden Seminaren

Besuchen Sie auch die Branchen-Konferenz „Glass meets Pharma“ vom 6.-7. Juni 2018 in Berlin.