Insolvenzen in Deutschland: Aktueller Stand 2024

Kann ein Unternehmen seine Schulden und Verbindlichkeiten nicht mehr zahlen beziehungsweise bedienen, dann ist es bankrott und muss Insolvenz anmelden. Damit setzt es ein geordnetes und rechtlich geregeltes Verfahren in Gang, um seine finanziellen Angelegenheiten abzuwickeln. Ziel ist es, den Betrieb im besten Fall zu sanieren und neu aufzustellen. Grundlage des Verfahrens ist die Insolvenzordnung (InsO).

Auf dieses Mittel griffen nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) im ersten Quartal des Jahres 2024 genau 5.209 Firmen zurück. Das sind 26,5 Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen – sogenannte „Regelinsolvenzen“ – als im Vorjahreszeitraum. Die zuständigen Amtsgerichte meldeten Anfang 2024 Schuldnerforderungen in Höhe von insgesamt rund 11,3 Milliarden Euro.

Auf Basis von 10.000 Unternehmen gingen davon rechnerisch 15,2 Unternehmen in die Insolvenz. Gesplittet nach Wirtschaftsabschnitten ergibt sich nach dem ersten Quartal 2024 folgendes Bild.
 

  • Verkehr und Lagerei: 29,6 Fälle
  • Baugewerbe: 23,5 Fälle
  • Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen): 23,0 Fälle
  • Verarbeitendes Gewerbe: 20,3 Fälle
     

Die Zunahme von Regelinsolvenzen im Jahr 2024 spiegelt sich auch in der monatlichen Betrachtung wider. So gab es beispielsweise im Mai 25,9 Prozent mehr zahlungsunfähige Betriebe als im Mai 2023. Und im April 2024 waren es plus 28,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.

Die Gründe für die Zunahme an Unternehmensinsolvenzen sind vielfältig. Die allgemeine wirtschaftliche Lage in Deutschland stagniert. Nach einer Prognose des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, auch Wirtschaftsweise genannt, dürfte das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2024 minimal um 0,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr anwachsen.

Außerdem setzen vielen Betrieben die Folgen der Coronapandemie und des Kriegs in der Ukraine zu. Dazu zählen verringerte Umsätze, teure Energiekosten und eine zwischenzeitlich stark angestiegene Inflation.
 

Was tun, wenn Partnerfirmen insolvent werden?

Eine Pleite kann viele Unternehmen treffen, darunter auch Geschäftspartner. Ob dort sich eine Insolvenz anbahnt, lässt sich von außen aber nicht immer im Vorfeld erkennen. Es gibt allerdings einige Hinweise, die oft einer Insolvenz vorausgehen.

Einer dieser Indikatoren ist ein verändertes Zahlungsverhalten. Das zeigt sich beispielsweise an Bitten um Zahlungsaufschub, am Wunsch nach Ratenzahlung oder an vorgezogenen Zahlungszielen bei eigenen Forderungen des Geschäftspartners. Weitere mögliche Indizien: Verminderte Qualität bei gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen, unzuverlässige Terminzusagen sowie vermehrte Kündigungen von Personal.

Beim Verdacht auf Insolvenz bei einer Partnerfirma sollte zunächst der Kontakt zur Geschäftsführung gesucht werden, um die Lage zu sondieren. Bestätigt sich der Eindruck, ist es wichtig, mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu treten und bei ihm die Forderungen fristgerecht anzumelden – bei Bedarf mit juristischer Unterstützung. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, Sicherheiten wie Eigentumsvorbehalte, Pfandrechte oder Bürgschaften zu belegen und geltend zu machen. Unter Umständen lohnt es sich, mit dem Insolvenzverwalter über eine teilweise Zahlung oder andere Vereinbarungen zu verhandeln.

Wichtig ist auch, die eigenen Kunden und Lieferanten über die Situation aufzuklären, um Missverständnisse zu vermeiden und Vertrauen zu erhalten. Außerdem sollten die Lieferketten an die neue Situation angepasst werden. Bei diesem Punkt ist es ratsam, die Beschaffung von vornherein möglichst breit aufzustellen. Das verringert die Abhängigkeit von einzelnen Geschäftspartnern. Ebenfalls sollte die Liquiditäts- und Finanzplanung neu kalibriert werden, sodass sich die Insolvenz möglichst wenig auf die Produktion oder die Dienstleistungen auswirkt.

Diese und andere Maßnahmen sind häufig zeitraubend und arbeitsintensiv. Zudem ist nicht sicher, dass die Bemühungen erfolgreich sein werden und am Ende doch zumindest Teile der Forderungen offenbleiben. Besser ist es, sich vorher gegen mögliche Insolvenzen von Geschäftspartnern abzusichern. Dazu gehört vor allem, stets Sicherungsrechte wie Garantien, Bürgschaften oder Eigentumsvorbehalte, Grundpfandrechte sowie Sicherungsübereignung zu vereinbaren. Das kann Zahlungsausfällen vorbeugen.

Auch ein aktives Forderungsmanagement hilft, die Folgen von Insolvenzen zu minimieren. Das bedeutet, säumige Geschäftspartner zügig mit Zahlungserinnerungen zu konfrontieren und gegebenenfalls anzumahnen. Das letzte Mittel: eine Zwangsvollstreckung einklagen.
 

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